Frau mit Dyslexie erhält keinen Zeitbonus bei Berner Medizinertest
Eine junge Waadtländerin mit Lese- und Rechtschreibstörung hat beim Zulassungstest zum Veterinärmedizinstudium an der Uni Bern keinen Anspruch auf mehr Prüfungszeit. Dies entschied das Berner Verwaltungsgericht, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.
Die Frau war 2021 beim Test durchgefallen, nachdem die Universität ihr einen Zeitzuschlag verwehrt hatte. 2024 hiess das Bundesgericht die Beschwerde der Frau gut und wies den Fall für eine fachliche Expertise zurück nach Bern.
Das nun eingeholte Gutachten stützt die Universität: Ein Zeitzuschlag würde die Vergleichbarkeit der Resultate gefährden. Der Test prüfe bewusst die Arbeitsgeschwindigkeit bei komplexen Aufgaben – das sei eine Kernkompetenz für das Studium.
Zwar stehe Menschen mit Behinderungen grundsätzlich ein Nachteilsausgleich zu, dieser dürfe die Prüfungsanforderungen aber nicht verfälschen. Da wissenschaftlich unklar sei, wie stark Dyslexie die Leistung tatsächlich mindere, drohe eine Überkompensation und damit eine Bevorteilung.
Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde daher ab. Die Frau kann das Urteil erneut beim Bundesgericht anfechten. Ihr Fall sorgte in den vergangenen Jahren wiederholt für Schlagzeilen; laut Medienberichten hat sie in der Zwischenzeit ein Studium der Biomedizin an der Universität Genf begonnen. (sda)
