Schweiz
Schule - Bildung

Wer sein Kind von der Schule fernhält, muss mit einer Busse rechnen

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Wer sein Kind von der Schule fernhält, muss mit einer Busse rechnen.Bild: KEYSTONE

«Ich werde keinen Rappen bezahlen» - Sprachkurs in Australien statt Unterricht im Aargau

Ein Vater akzeptierte eine Summe von 1200 Franken Busse gegen seine Tochter nicht. Der Grund: unentschuldigtes Fehlen im Unterricht. Der mittlerweile in Spanien lebende Mann reiste extra aus dem Ausland an - vor Gericht fiel er weiter negativ auf.
19.08.2020, 07:4219.08.2020, 07:42
Stefania Telesca / ch media

Wer von der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstosses gegen das kantonale Schulgesetz mit einem Strafbefehl verurteilt wird, muss mit einer Busse bis zu 1000 Franken und im Wiederholungsfall bis zu 2000 Franken rechnen. Einen Eintrag ins Strafregister gibt es für dieses Vergehen jedoch keinen.

Dennoch kommt es vor, dass Eltern den Strafbefehl anfechten und sich für einen Gang vor das Bezirksgericht entscheiden, statt die Busse zu bezahlen. So geschehen Ende Februar, kurz vor dem Coronalockdown: Am Bezirksgericht Kulm war eine Verhandlung angesetzt. Eine Mutter hatte ihren 11-jährigen Jungen im Februar 2019 während zweier Wochen nach den Sportferien unberechtigt vom Unterricht ferngehalten. Eine Busse über 800 Franken hatte sie nicht akzeptiert. In letzter Minute dann entschied sie sich, die Einsprache gegen den Strafbefehl zurückzuziehen, die Verhandlung wurde abgesagt.

Vater reiste extra aus Spanien zum Prozess an

Gleichentags kam es in gleicher Sache zum Prozess am Bezirksgericht Baden: Eine Oberstufenschülerin besuchte von September bis Dezember 2018 einen Englischkurs in Australien. Ein Gesuch der Eltern wurde laut Staatsanwaltschaft erst verspätet, eine Woche vor dem Beginn des Sprachkurses, gestellt. Wollen Eltern ihre schulpflichtigen Kinder für mehr als 30 Tagen aus der Schule nehmen, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der privaten Schulung vollumfänglich erfüllt werden.

Gemäss Anklage brachten die Eltern der Schülerin aber keinen Nachweis für die genügende private Schulung ihrer Tochter. Das verspätete Gesuch wurde nie bewilligt. Die Strafe: 600 Franken Busse und 600 Franken Strafbefehlsgebühr. Dies liess der Vater des Mädchens nicht auf sich sitzen, sondern reiste für die Gerichtsverhandlung von Spanien extra in die Schweiz. Mittlerweile lebt die Familie dort.

«Es ist meine Familie, die geht dorthin, wo ich will»

Wütend und uneinsichtig sagte er, sie hätten die Tochter aus der Schule genommen und nach Australien in den Sprachkurs geschickt, damit sie für die Auswanderung der Familie sprachlich besser gewappnet sei. Dass ihnen keine Bewilligung erteilt wurde, sei ihm egal: «Es ist meine Familie, die geht dorthin, wo ich will.» Die Spanischkenntnisse der Tochter seien nicht sehr gut gewesen und hätte sich mit dem Sprachaufenthalt zumindest einen Vorsprung in der englischen Sprache verschafft.

Der Vater zog zur Verteidigung Vergleiche: «Andere sind schnuppern gegangen.» Er fand es gar nicht lustig, dass er von der Polizei vorgeladen worden sei. Auch als die Gerichtspräsidentin das Urteil vorlas und den Vater gemäss Strafbefehl zu einer Busse von 600 Franken verurteilte, fiel er der Richterin immer wieder ins Wort. «Zuerst hat sich die Schule mit meiner Frau angelegt und ihr nun mit mir. Viel Spass.» Er gehe gern ins Gefängnis, sagte er mit Blick auf die Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen. «Ich werde keinen Rappen bezahlen.» (aargauerzeitung.ch)

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