Gleiche Studiengebühren für Studierende aus der Schweiz und der EU
Studierende aus EU-Staaten sollen bei den Studiengebühren den Schweizer Studierenden gleichgestellt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch diesen Teil des Verhandlungsergebnisses mit der EU gutgeheissen. Damit wird ein kürzlich getroffener Entscheid rückgängig gemacht.
Mehrere Schweizer Hochschulen hatten kürzlich ihre Studiengebühren erhöht. Von der ETH über die Universitäten Bern, Basel und St. Gallen versuchen die Hochschulen unter anderem so, ihre steigenden Defizite vor dem Hintergrund der für ab 2027 geplanten Kürzungen der Bundesbeiträge aufzufangen. Die beiden ETH-Standorte verdreifachten ihre Gebühren für ausländische Studierende denn auch bereits ab 2025 – von 730 auf 2190 Franken pro Semester.
Die EU setzt im Rahmen des neu verhandelten Verhandlungspakets jedoch auf das Prinzip der Gleichbehandlung von Studierenden. Bei den Studiengebühren müssen Schweizer Unis und Fachhochschulen künftig Schweizerinnen und EU-Bürger wieder gleich behandeln.
Die kleine Kammer hiess die entsprechenden Gesetzesanpassungen gut. Geplant ist, dass der Bund die entstehenden Mindereinnahmen der betroffenen Kantone und ihrer Hochschulen während vier Jahren vollumfänglich übernimmt. Die Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten sollen weiterhin mindestens das Dreifache von denjenigen für Schweizer Studierende betragen.
Jakob Stark (SVP/TG) plädierte erfolglos dafür, beim heutigen Regime zu bleiben. Das Risiko, in diesem Punkt mit der EU einen Streit zu entfachen, sei überschaubar, sagte er. Zudem führte er finanzpolitische Gründe ins Feld. In der angespannten Haushaltslage sei eine Senkung der Gebühren für Studierende aus der EU nicht angezeigt. (hkl/sda)
