Das Kantonsgericht Schwyz hat im Fall einer versuchten Tötung und eines Inzests zwischen einem Vater und seiner Tochter sein Urteil nicht ausreichend begründet. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des heute 58-Jährigen gutgeheissen.
Die Vorinstanz verurteilte den Deutschen vergangenen November zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren. Zudem wurde eine Landesverweisung von 13 Jahren angeordnet. Der Mann focht vor Bundesgericht lediglich das Strafmass an.
Das Bundesgericht kommt in einem am Montag veröffentlichten Urteil zum Schluss, das Kantonsgericht Schwyz hätte in seinem Urteil erläutern müssen, warum es die Strafe für den Inzest für den Vater höher ansetzte als jene, zu der die Tochter verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft bestrafte die Frau zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von 180 Tagessätzen, was sechs Monaten entspricht.
Das Kantonsgericht setzte für den Inzest eine Strafe von 18 Monaten ein. Laut Bundesgericht ist eine unterschiedliche Bestrafung möglich, allerdings hätte die Vorinstanz dies begründen müssen. Dies muss sie nun nachholen.
Der Deutsche und seine Tochter lernten sich erst kennen, als die junge Frau 21 Jahre alt war. Sie lebten über Jahre hinweg eine Paarbeziehung und hatten einen gemeinsamen Sohn. Eine weitere Schwangerschaft brach die Frau ab. Als sie eine offene Beziehung forderte, weil sie ein Geschäft mit sexuellen Dienstleistungen für gutbetuchte Männer aufbauen wollte, wurde der Vater eifersüchtig.
2020 versuchte er, im gemeinsam bewohnten Haus, die Frau mit einem Messer zu töten.
(sda/pilatustoday.ch)