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Glarner zu Deep Fake über Sibel Arslan: «War nur Jux und Gag»

Nationalrat Andreas Glarner, SVP-AG, spricht an einer SVP-Medienkonferenz mit dem Titel "Zuwanderungs-Desaster - so holen wir uns die Kontrolle zurueck", am Donnerstag, 3. August 2023, im Me ...
Andreas Glarner hat immer mal wieder mit der Justiz zu tun.Bild: keystone

Glarner zu Deep Fake über Sibel Arslan: «War nur Jux und Gag»

Während des Wahlkampfs im vergangenen Herbst verbreitete SVP-Nationalrat Andreas Glarner ein mit Künstlicher Intelligenz generiertes Video seiner Parlamentskollegin Sibel Arslan. Diese geht rechtlich erneut dagegen vor. Nun nimmt Glarner erstmals Stellung.
04.06.2024, 04:3104.06.2024, 12:44

Im KI-Video liess Glarner Grünen-Politikerin und Erzfeindin Arslan unter anderem dazu aufrufen, zweimal seinen Namen auf die Wahlliste zu schreiben und SVP zu wählen. Zudem sagt die KI-veränderte Arslan, sie wolle, dass «alle kriminellen Türken ausgeschafft werden».

Arslan ging gerichtlich gegen das Fake-Video vor und bekam recht. Und im Januar dieses Jahres hat sie nun noch eine weitere Strafanzeige wegen Identitätsmissbrauchs eingereicht.

Nun hat sich der SVP-Hardliner erstmals zur neuerlichen Anzeige geäussert, wie die Aargauer Zeitung schreibt. Gegenüber Tele M1 sagte Glarner:

«Es ist unglaublich, was man technisch machen kann. Wir haben das mehr als Jux und Gag gemacht.»

Glarner ist der Ansicht, dass das Video keinen Einfluss auf den Wahlkampf hatte. Das Video habe er nur zur «reinen Aufheiterung» kreiert und nicht, um im Wahlkampf «etwas zu gewinnen».

Das Vorgehen von Sibel Arslan kann er indes nicht nachvollziehen. Der Aargauer findet, dass man das Ganze auch einfach hätte ausdiskutieren können. Das Video sei schliesslich mit einem Hinweis versehen, der es als KI-Fake identifiziert. Aufgrund des Inhalts sei zudem offensichtlich, dass es sich um eine Fälschung handle:

«Kein gutgläubiger Dritter ginge je davon aus, dass Frau Arslan mich zur Wahl empfehlen würde oder fordere, kriminelle Türken auszuschaffen.»

Eine Verurteilung wegen Identitätsdiebstahls mit einem KI-Video gab es in der Schweiz bisher nicht. Doch sollte Glarner schuldig gesprochen werden, so drohe ihm gar eine Gefängnisstrafe, wie Rechtsanwalt André Kuhn gegenüber Tele M1 sagt. Sowohl dem Auftraggeber als auch allfälligen Helfern bei der Videoproduktion könnte eine Verurteilung drohen.

(con)

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