Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Mittwoch ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Chirurgen bestätigt. Das Gericht sieht die Verantwortung für den Tod einer Patientin wie die Vorinstanz beim Arzt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Das Kantonsgericht wies die Berufung ab und bestätigte das Urteil des Kreisgerichts See-Gaster, wie aus dem Entscheid hervorgeht.
Damit sieht es auch das Kantonsgericht als erwiesen an, dass eine Frau 2017 nach einer Operation in einem St. Galler Spital aufgrund eines Behandlungsfehlers des Chirurgen verblutete. Der Arzt habe die Schlagader der entfernten Gallenblase nicht richtig mit Clips verschlossen, hiess es dazu in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Der Chirurg und sein Verteidiger hatten beim Berufungsprozess am Dienstag argumentiert, es habe keinen Behandlungsfehler gegeben. Stattdessen seien die Clips, welche die Schlagader nach der Gallenblasenoperation hätten schliessen sollen, mangelhaft gewesen.
Der Anwalt der Familie der Verstorbenen widersprach der Darstellung von Materialfehlern bei den Clips während der Verhandlung am Dienstag. In der Bauchhöhle seien unverschlossene Clips in ihrer Originalform gefunden worden, so der Anwalt. Gemäss einem Gutachter seien Fehlmanipulationen die Ursache für die unverschlossenen Clips und nicht Materialfehler.
2021 hatte das Kreisgericht See-Gaster den Arzt wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 400 Franken. Zudem muss er den Privatklägern, dem Ehemann sowie der Mutter der Verstorbenen, gemäss damaligem Urteil insgesamt 50'000 Franken Genugtuung zahlen. (hkl/sda)