Schweiz
St Gallen

Arzt wehrt sich in St. Gallen gegen Vorwurf der fahrlässigen Tötung

ZUR INTENSIVSTATION FUER BRANDVERLETZTE DES UNIVERSITAETSSPITALS ZUERICH STELLEN WIR IHNEN HEUTE, MITTWOCH, 8. FEBRUAR 2017, FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- [Editors Note: GRAPHIC CONT ...
Chirurgen bei einer Operation.Bild: KEYSTONE

Frau stirbt nach Operation am Bauch – Chirurg argumentiert vor Gericht mit Materialfehler

04.06.2024, 10:4304.06.2024, 15:15

Ein Chirurg hat sich am Dienstag vor dem Kantonsgericht St. Gallen dagegen gewehrt, für den Tod einer Patientin verantwortlich zu sein. Gemäss der Anklage wurden bei einer Operation Clips nicht richtig verschlossen. Der Arzt argumentierte jedoch mit Materialfehlern.

Eine damals 39-jährige Frau begab sich 2017 wegen Bauchschmerzen in ein Spital im Kanton St. Gallen, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heisst. Am Abend wurde die Frau vom mittlerweile 60-jährigen Chirurgen wegen einer Gallenblasenentzündung operiert.

In der Nacht nach der Operation starb die Frau durch Blutverlust in der Bauchhöhle. Die Blutung sei auf einen Behandlungsfehler des Chirurgen zurückzuführen, heisst in der Anklageschrift weiter. Der Chirurg habe die Schlagader der entfernten Gallenblase nicht richtig mit Clips verschlossen. Clips seien unvollständig oder gar nicht deformiert worden.

Verteidiger zieht Gutachten in Zweifel

Der Chirurg wehrte sich vor dem Kantonsgericht gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers. «Ich denke, dass die Clips verschlossen waren und aus irgendwelchen Gründen einen Materialfehler gehabt haben», sagte der Chirurg vor Gericht.

Während der Operation habe es keine Komplikationen gegeben, so der Chirurg weiter. Im Anschluss an die Operation sei die Patientin jedoch entgegen seiner Anordnung nicht auf eine Überwachungsstation, sondern auf eine gewöhnliche Station gebracht worden. Auf einer Überwachungsstation wäre der Zustand der Patientin nach der Operation erkannt worden, argumentierte der Arzt.

Der Verteidiger des Chirurgen zog insbesondere die von der Staatsanwaltschaft hinzugezogenen Gutachten in Zweifel. Dem Aspekt eines möglichen Materialfehlers bei den verwendeten Clips sei keine Beachtung geschenkt worden.

«Es kann gut sein, dass bei der Operation eine fehlerhafte Charge von Clips vorhanden war.» Ein möglicher Materialfehler lasse sich heute aber nicht mehr überprüfen. Die damals verwendeten Clips seien nicht als Beweismittel eingezogen worden und damit heute nicht mehr vorhanden. Dieser Umstand müsse sich entlastend auswirken.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Es gebe keine Beweise, dass der Beschuldigte seine Sorgfaltspflichten verletzt habe, so der Verteidiger weiter. Das Urteil der Vorinstanz sei aufzuheben und der Chirurg vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freizusprechen.2021 hatte das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG den Arzt wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Die Vorinstanz verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren. (sda)

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RicoH
04.06.2024 09:54registriert Mai 2019
«Ich denke, dass die Clips verschlossen waren und aus irgendwelchen Gründen einen Materialfehler gehabt haben» heisst mit anderen Worten "Ich bin nicht sicher, dass die Clips verschlossen waren".
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Triple
04.06.2024 13:21registriert Juli 2015
Un- oder Zwischenfälle aufarbeiten war noch nie eine Stärke der Medizin.
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roger_dodger
04.06.2024 14:33registriert Februar 2016
Etwas komisch das der Arzt bei der Vermutung keinen Complaint eröffnet hat den alle schwerwiegenden Zwischenfälle mit Medizinprodukten sind meldepflichtig bei der Swissmedic. Der Arzt hätte dadurch bei einem potentiellen Fehler durch Verzicht auf die Meldung somit weitere Patienten gefährdet.
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