Schweiz
St Gallen

Gemeindepräsident von Berneck SG sitzt in U-Haft – keiner weiss, wieso

Gemeindepräsident von Berneck SG sitzt in U-Haft – keiner weiss, wieso

06.05.2015, 13:0906.05.2015, 13:23
Bild

Der Gemeindepräsident von Berneck SG befindet sich seit dem vergangenen Freitag in Untersuchungshaft. Der Grund dafür ist nicht einmal dem Gemeinderat bekannt, wie die Behörde am Mittwoch informierte.

Dem Gemeinderat sei nicht bekannt, was dem Gemeindepräsidenten vorgeworfen werde und wie sich das weitere Verfahren gestalte, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinderatskanzlei. Derzeit könnten keine Angaben zu weiteren Schritten gemacht werden.

Für den Gemeinderat gelte «weiterhin die Unschuldsvermutung», heisst es. Zuständig sei die Staatsanwaltschaft St.Gallen. Die Gemeindeführung werde durch die Vizepräsidenten Margrit Wellinger und Reto Zellweger sichergestellt.

Die St.Galler Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber blick.ch die Festnahme des Gemeindepräsidenten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Baumann, machte aber keine Angaben über die Gründe, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Anwohnerin beklagte sich über Lärm: Esel auf Hinwiler Hof dürfen keine Glocken mehr tragen
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Lärmklage einer Anwohnerin gegen Kuh- und Eselglocken in Hinwil teilweise gutgeheissen. Demnach dürfen Kühe des betroffenen Betriebs weiterhin kleine Glocken tragen, Esel hingegen künftig nicht mehr.
Die klagende Anwohnerin wohnt rund 200 Meter vom betroffenen Landwirtschaftsbetrieb entfernt. Die Weiden reichen teilweise bis auf rund 50 Meter an ihr Wohnhaus heran. Sie störte sich am Glockengeläut von Kühen und Eseln.
Zur Story