Schweiz
SVP

Roger Köppel verzichtet freiwillig auf seine parlamentarische Immunität

Roger Köppel verzichtet auf seine parlamentarische Immunität

07.04.2022, 22:2408.04.2022, 06:57

SVP-Nationalrat Roger Köppel (ZH) verzichtet gemäss eigenen Angaben freiwillig auf seine parlamentarische Immunität. Damit soll die Bundesanwaltschaft möglichst rasch untersuchen können, ob er eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat.

Bei der Untersuchung geht es die Frage, ob Köppel vor einigen Tagen auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht und damit das Amtsgeheimnis verletzt hat. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hatte deswegen am Dienstag Strafanzeige gegen ihr Mitglied eingereicht.

Damit die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Ermittlungen starten kann, ist die Aufhebung von Köppels parlamentarischer Immunität durch die Kommissionen beider Räte erforderlich. Am Donnerstag schrieb Köppel auf der Internetseite seines Magazins «Weltwoche», dass er auf seine Immunität verzichte, damit der Fall schnell und «seriös» abgeklärt werden könne.

«Ich lege den Behörden keine Steine in den Weg, möchte den Immunitätskommissionen zeitraubende Sitzungen ersparen und damit den Schweizer Steuerzahlern unnötige Kosten», schreibt Köppel in dem von ihm als Autoren gezeichneten Beitrag.

Köppels Bericht über Razzia in Moskau

Köppel hatte am 24. März auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.

Laut einem Bericht des «Blicks» stützte sich Köppel dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Gegenüber der Zeitung wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.

Noch bevor die Anzeige der (APK-N) bei der Bundesanwaltschaft einging, gab diese nach Medienberichten bekannt, dass sie aktiv werde. Sie wolle prüfen, ob die Aussagen strafrechtlich relevant seien.

Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte auch die «NZZ am Sonntag» berichtet. Auch sie berief sich auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt. Die BA prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht. Für Roger Köppel gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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