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Leakte Roger Köppel vertrauliche Infos? Die Bundesanwaltschaft ermittelt

Roger Koeppel, SVP-ZH, filmt sich mit dem Smartphone in der Wandelhalle des Nationalrats, am Rand der Sondersession des Nationalrats, am Mittwoch, 8. Mai 2019 in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle ...
Für die «Weltwoche» macht der Zürcher SVP-Politiker regelmässig Videos, in denen er über das Geschehen im Bundeshaus berichtet. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Leakte Köppel vertrauliche Informationen? Nun schaltet sich die Bundesanwaltschaft ein

Ein Video von SVP-Nationalrat Roger Köppel gibt zu reden. Dabei geht es um beschlagnahmte Uhren in Russland. Im Raum steht der Vorwurf, dass er das Kommissionsgeheimnis verletzt haben könnte. Nun liegt das Dossier auf dem Tisch der Bundesanwaltschaft.
02.04.2022, 17:2102.04.2022, 17:21
Reto Wattenhofer / ch media

Die Nachricht liess aufhorchen. Am 22. März soll der russische Geheimdienst FSB die Räume der lokalen Tochterfirma der Waadtländer Uhrenfirma Audemars Piguet durchsucht und Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt haben – wegen angeblicher Zollvergehen. Eine kleine Uhrenfirma als Opfer im Wirtschaftskrieg zwischen dem Westen und Russland?

Mehr zu reden gab im Nachgang jedoch die Frage, ob der Überbringer der Nachricht, SVP-Nationalrat und «Weltwoche»-Verleger Roger Köppel, damit das Kommissionsgeheimnis verletzt hat. Nun schaltet sich die Bundesanwaltschaft ein. Auf Anfrage von CH Media erklärte sie am Samstag, dass sie die «nötigen Abklärungen» treffe, «ob eine strafrechtliche Relevanz vorliegt». Die Behörde bestätigt damit einen Bericht der Tamedia-Zeitungen.

Worum geht es? Verleger Köppel hatte den Vorfall in Russland zwei Tage danach auf dem Youtube-Kanal «Weltwoche Daily » publik gemacht. Laut der «NZZ am Sonntag» stammt die Informationen jedoch aus einer vertraulichen Infonotiz des Aussendepartements (EDA), die unter anderem den Mitgliedern der aussenpolitischen Kommission des Nationalrates verschickt wurde – darunter auch Köppel.

Gemäss Parlamentsgesetz sind Kommissionssitzungen vertraulich. Dazu zählt die Pflicht der Ratsmitglieder, nicht bekannt zu geben, wie andere Kolleginnen und Kollegen an Sitzungen zu einzelnen Fragen Stellung bezogen haben. Der Vertraulichkeit unterliegen auch die Protokolle und in der Regel die Unterlagen, die abgegeben werden. Besonders der letzte Punkt betrifft nun Köppel.

Ob der Vorfall ein juristisches Nachspiel haben wird, bleibt fraglich. In ihrer Stellungnahme betont die Bundesanwaltschaft, dass bis dato keine formelle Strafanzeige eingegangen sei. Sie habe die Äusserungen von Nationalrat Köppel zur Kenntnis genommen. Die Behörde weist darauf hin, dass offenbar drei weitere Quellen diese Informationen oder Teile davon ebenfalls preisgegeben haben könnten. Damit spielt sie auf den Bericht der «NZZ am Sonntag» an, in dem über den Vorfall berichtet wurde. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)

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Roger Köppel Nationalrat
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Roger Köppel Nationalrat
Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel will in den Nationalrat. Seine Kandidatur für die Zürcher SVP gab er am Donnerstag bekannt.
quelle: x00493 / arnd wiegmann
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Diese beiden brauchen wohl noch ein paar Französisch Stunden
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