Konkret wirft die Bundesanwaltschaft (BA) unter der Leitung von Bundesanwalt Stefan Blättler dem Beschuldigten vor, die hierzulande verbotene terroristische Gruppierung «Islamischer Staat» (IS) unterstützt beziehungsweise sich daran beteiligt zu haben. So soll der Algerier zunächst versucht haben, von seiner Heimat via die Türkei nach Syrien zu gelangen, um sich dort dem IS als Kämpfer anzuschliessen.
Nachdem ihm dies nicht gelungen war, reiste er gemäss BA von der Türkei aus nach Europa und in die Schweiz. Dies mit dem Ziel, sich mit anderen IS-Mitgliedern und -Unterstützern zu vernetzen – insbesondere in Frankreich. Dabei verfolgte der Angeklagte laut Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom Donnerstag «den Plan, in Europa ein terroristisches Attentat im Namen des IS zu begehen». Zudem soll er im Besitz von verbotenen Gewaltdarstellungen gewesen sein.
Der Beschuldigte wurde bereits im März 2022 verhaftet und befand sich laut BA bis Ende 2023 in Untersuchungshaft. Seither sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug. Das beantragte Strafmass wird die Bundesanwaltschaft wie üblich erst beim Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona veröffentlichen. Zudem weist die BA darauf hin, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.
Der Beschuldigte erreichte die Schweiz laut BA bereits im Dezember 2021. Wie die Bundesanwaltschaft weiter schreibt, stellte er hierzulande zunächst ein Asylgesuch, welches allerdings abgelehnt wurde. Kurz danach wurde er auf Anordnung der Ermittler des Bundes verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt. (ch media / sat)