Tierärzte bleiben auf Rechnungen für Wildtiere sitzen – das soll sich ändern
Wildtiere haben sich auch in urbane Gebiete vorgewagt. In Gärten leben Igel, Vögel, Füchse schauen vorbei oder Dachse spazieren durch die Strassen. Gerade in der aktuellen Jahreszeit warnen Tierschutzorganisationen vor Wildunfällen. Wer einen verletzten Igel oder Vogel findet, wendet sich meist an eine Tierarztpraxis. Doch mit den Kosten wollen nicht alle etwas zu tun haben. Deshalb bleiben viele Tierärztinnen und Tierärzte auf den Rechnungen sitzen, wie SRF berichtet.
Finder von verletzten Wildtieren dürfen die Verantwortung ablehnen. Die Praxen hingegen müssen herrenlosen Tieren Erste Hilfe leisten. Oft handle es sich um Igel oder Vögel, wie Roberto Mossi, Präsident der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) zu SRF sagt.
Noch keine genauen Zahlen
Gerade bei Igeln könne der Aufwand gross sein, wenn man sich um einen Platz in einer Igelstation bemühen müsse. Das liegt auch daran, dass die Auffangstationen überlastet sind. «Auf diesen Kosten bleibt der Tierarzt sitzen, er kann sie niemandem verrechnen», sagt Mossi.
Genaue Zahlen zu diesen Kosten gibt es nicht. Sie sollen nun erhoben werden. Vom Tierspital Zürich ist allerdings bekannt, dass pro Jahr über 1000 Wildtiere behandelt werden. Gleichzeitig bleiben Rechnungen von rund 300'000 Franken offen, 80 Prozent davon beträfen Wildtiere, berichtet SRF.
Die GST will nun die Tierarztpraxen entlasten. Künftig soll der Staat für die Kosten aufkommen. Nur in einzelnen Kantonen zahlt bereits heute die Öffentlichkeit dafür. Mossi verweist jedoch auf den gesellschaftlichen Nutzen: «Unsere Arbeit liegt im öffentlichen Interesse. Wenn ich einen abgemagerten und verfilzten Fuchs in die Praxis bekomme, merke ich als Erster, dass eine ansteckende Krankheit im Umlauf sein könnte.»
Das kannst du tun, wenn du ein Wildtier in Not findest
Finder von verletzten Tieren haben auch die Möglichkeit, sich direkt bei Fachstellen zu melden. Krank oder verletzt wirkende Vögel beispielsweise können bei der Vogelwarte oder anderen Vogelpflegestationen gemeldet und abgegeben werden. Krank wirkende Vögel sollten jedoch nie mit blosser Hand angefasst werden.
Igel können hingegen auch bei Igelstationen abgegeben werden. Es handelt sich um eine geschützte Art und gerade im Spätherbst und im Frühling sind viele geschwächte Tiere anzutreffen, wenn sie zu wenig Winterfett angesammelt haben oder abgemagert aus dem Winterschlaf aufwachen.
Bei Jungtieren – ob nun Igel, Vögel oder andere Tiere – ist Vorsicht geboten. Oft verlassen sie ihr Nest, die Eltern sind aber in der Nähe. Nicht immer handelt es sich deshalb um einen Notfall. Fachpersonen können die Lage hier besser einschätzen. Grundsätzlich wird geraten, die aufgefundenen Tiere nicht zu berühren.
Eine Meldepflicht gibt es laut Pro Wildtierschutz zwar nicht, dennoch sollte man handeln, um das Leiden des Tieres nicht unnötig zu verlängern. Auch die Wildhut oder die Polizei kann in solchen Fällen kontaktiert werden. Bei verletzten Haustieren sind die Regeln anders: Da sie jemandem gehören, besteht hier Meldepflicht. (vro)
