Gefahr durch Wildwechsel: Das müssen Autofahrer beachten
Im Herbst steigt bei Nebel und Regen das Risiko für Wildtierunfälle. Gute Sicht und eine funktionierende Beleuchtung sind deshalb besonders wichtig. Während der Brunftzeit und auf der Suche nach Nahrung sind Rehe und Wildschweine vermehrt unterwegs und überqueren häufiger Strassen – insbesondere in der Dämmerung und bei Dunkelheit.
In der Schweiz kommt es jedes Jahr zu mehreren Tausend Wildunfällen. Besonders häufig passieren sie in den frühen Morgenstunden und am Abend. In den Monaten Oktober, November und Dezember sind die Tiere vermehrt zu den Zeiten unterwegs, in denen auch Autofahrerinnen und Autofahrer auf den Strassen sind. Zudem suchen Wildtiere im Winter gerne nach Salzresten am Strassenrand. Wegen der schlechten Lichtverhältnisse werden sie dabei oft zu spät oder gar nicht erkannt.
Das richtige Verhalten
Grundsätzlich gelten Bremsbereitschaft und eine angepasste Fahrweise in bewaldeten Gebieten und bei Wildwechseln. Auch Felder und Übergänge zwischen Wald und Wiese werden von Wildtieren besucht. Da ein Reh oftmals auf der Strasse bleibt, wenn es geblendet wird oder aufgeschreckt über die Strasse rennt, sollten die Fernlichter ausgeschaltet werden und abgebremst werden, wenn ein Reh in der Ferne gesichtet wird. Hupen könnte das Tier verscheuchen.
An Wildtieren am Strassenrand sollte mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Ist ein Tier schon zu nahe, ist eine Vollbremsung allfälligen Ausweichmanövern vorzuziehen, schreibt der Touring Club Schweiz (TCS). Die Spur sollte also gehalten werden, da sonst die Gefahr besteht, gegen einen Baum zu prallen oder in den Gegenverkehr zu geraten.
Nicht zu schnelles Fahren dürfte auch den Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern zugute kommen: Wird beispielsweise mit Tempo 100 gefahren, besitzt ein 20 Kilo schweres Reh bei einer Kollision ein Aufschlaggewicht von fast einer halben Tonne.
Das Verhalten nach dem Aufprall
Ist ein Aufprall unvermeidlich, sollte danach die Unfallstelle gesichert, die Warnblinker eingeschaltet und die Polizei verständigt werden. Das Tier sollte nicht angefasst werden, denn es könnte aggressiv reagieren oder wenn es tot ist, Infektionen übertragen. Und auch wenn das Tier nach dem Unfall flieht, sollten die Behörden verständigt werden, damit sie eine Nachsuche veranlassen und dem Tier so Leid ersparen können.
Wer ein verletztes Tier liegen lässt und Fahrerflucht begeht, macht sich strafbar. Wenn das Tier danach noch Stunden oder Tage leidet, liegt zudem ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vor.
