Junge-Tat-Prozess: Freiheitsstrafen gefordert – Anwälte wollen Freisprüche
Der Zürcher Staatsanwalt hat am Freitag beim Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» Freiheitsstrafen gefordert. Die Aktionen hätten die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten.
Für die Staatsanwaltschaft stellt sich in diesem Verfahren die Frage nach den Grenzen der Meinungsfreiheit, wie der zuständige Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Bezirksgericht Zürich sagte.
Jeder Mensch dürfe Ansichten vertreten, die andere für abstossend halten würden, machte er deutlich. Das Recht schütze die Meinung, jedoch nicht jedes Mittel zur Durchsetzung. Niemand dürfe anderen die eigene Haltung mit der Faust aufzwingen.
«Kein Gesinnungsprozess»
Da politischer Protest innerhalb der Rechtsordnung stattfinden müsse, handle es sich hier um eine rechtliche Frage und keinen Gesinnungsprozess. Die Beschuldigten stünden nicht vor Gericht, weil sie rechts politisieren würden, hielt er fest.
Den beiden Hauptbeschuldigten drohen Freiheitsstrafen von 15 Monaten. Ihnen werden unter anderem Diskriminierung, Aufruf zu Hass und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Im Zentrum stehen Störaktionen bei einem Pride-Gottesdienst und einer queeren Kinderlesung in Zürich im Jahr 2022. Hinzu kommen unbewilligte Dachaktionen in Basel und Winterthur.
Verteidiger fordern Freisprüche
Die Verteidiger der beiden Hauptbeschuldigten haben derweil für die meisten Anklagepunkte Freisprüche beantragt. Bestritten wurden insbesondere Verstösse gegen die Diskriminierungs-Strafnorm.
Der Verteidiger von Tobias Lingg, einem der beiden Hauptbeschuldigten und Anführer der Gruppierung, wies die meisten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Der Beschuldigte solle lediglich wegen geringfügigen Delikten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt werden.
Auch der Anwalt des zweiten Hauptbeschuldigten, Manuel Corchia, bestritt die in der Anklage erhobenen Vorwürfe. Er beantragte einen vollumfänglichen Freispruch.
Beim Pride-Gottesdienst in einer Kirche in der Stadt Zürich trugen Mitglieder ein grosses Holzkreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» in die Kirche hinein und stellten es dort ab. Die Staatsanwaltschaft klagte dies unter anderem als Verstoss gegen die Glaubens- und Kultusfreiheit sowie als Diskriminierung und Aufruf zu Hass ein.
Laut den beiden Verteidigern soll die Aktion nicht strafbar gewesen sein. «Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, das mit einem Kreuz mit der Aufschrift NOPRIDEMONTH den Teilnehmenden ihre Existenzberechteigung abgesprochen wurden», sagte einer der beiden Anwälte.
Auch bezüglich des Vorfalls an der «Queer Story Time»-Lesung für Kinder stellten die Verteidiger die Strafbarkeit der Aktion und der Parolen in Frage. So argumentierte einer der Verteidiger, dass die durch die Diskriminierungsstrafnorm geschützte «sexuelle Orientierung» gemäss dem Bundesgericht lediglich Heterosexualität, Homosexualität, und Bisexualität beinhalte.
Nicht mitgemeint und daher auch nicht geschützt sei aber beispielsweise die Geschlechtsidentität. Diese sei bei dem Anlass im Vordergrund gestanden. Die auf einem Transparent verwendete Parole «Familie statt Gender-Ideologie» sei klar nicht strafbar.
Wortkarte Beschuldigte am Gericht
Die beiden Hauptbeschuldigten und die vier weiteren Beschuldigten verweigerten während ihrer Befragung am Freitagmorgen die Aussage. Gesprächiger zeigten sie sich ausserhalb des Gerichtssaals – so veröffentlichten sie beispielsweise in der Mittagspause einen kurzen Bericht zum bisherigen Verlauf der Verhandlung.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung äusserten sie sich zu den Vorwürfen, die sie grundsätzlich als «Gesinnungsjustiz» kritisierten. (sda/con)
