Schweiz
Wallis

Walliser Gericht verlängert Massnahmen gegen Ehepaar Moretti für 3 Monate

Walliser Gericht verlängert Massnahmen gegen Ehepaar Moretti für 3 Monate

Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Wallis hat die Massnahmen gegen Jacques und Jessica Moretti um drei Monate verlängert.
08.08.2026, 10:3008.08.2026, 11:05

Das Ehepaar, das im Fall des Brandes von Crans-Montana beschuldigt wird, hat jedoch eine Lockerung der Auflagen beantragt.

epa12726288 The owners of 'Le Constellation' bar in Crans-Montana, Jacques, (L), and Jessica Moretti of France, arrive to a hearing before the public prosecutor of the canton of Valais, foll ...
Gegen Jacques und Jessica Moretti wird wegen der Katastrophe in der Bar in Crans-Montana an Neujahr ermittelt.Bild: keystone

Die Massnahmen gelten nun für weitere 90 Tage bis zum 9. November, wie die Walliser Staatsanwaltschaft am Samstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte. Die Auflagen umfassen ein Ausreiseverbot aus der Schweiz und die Pflicht, sich täglich bei einem Polizeiposten zu melden.

Das Ehepaar Moretti beantragte über seine Anwälte eine Lockerung dieser Auflagen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte eine entsprechende Meldung der italienischen Nachrichtenagentur Ansa. Konkret wollen die beiden Beschuldigten ihre tägliche Meldung bei der Polizei per Videoanruf erledigen, um sich den Weg zum Posten zu ersparen.

Der zuständige Richter sei bereit, die Massnahme anzupassen, hiess es laut Ansa. Zuvor wolle er jedoch die Machbarkeit und Wirksamkeit einer solchen Kontrolle prüfen. Die Kantonspolizei könnte das Ehepaar zu einem beliebigen Zeitpunkt per Video anrufen, um ihre Anwesenheit zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft muss dazu noch Stellung nehmen.

Solche Ersatzmassnahmen können angeordnet werden, um Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr zu mindern und gleichzeitig den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Ihre Ausweise mussten Jacques und Jessica Moretti bereits im Januar hinterlegen. Ausserdem mussten sie damals eine Kaution in der Höhe von rund 200'000 Franken bezahlen. (sda)

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