Notlage im Kanton Basel-Land: 4 Dinge, die du jetzt dazu wissen musst
Welche Massnahmen hat Baselland konkret ergriffen?
Die Baselbieter Regierung verordnet wegen der Ausbreitung des Coronavirus die Schliessung aller Verkaufsstätten, die nicht der Grundversorgung dienen, sowie aller Gastrobetriebe. Zudem verbietet sie alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Die Massnahmen gelten ab Montag 6 Uhr und dauern vorerst bis am 30. April. Dies teilte Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) an der Medienkonferenz des Regierungsrats vom Sonntag mit.
Diese Orte sind in Baselland ab Montag geschlossen:
- Restaurants
- Bars
- Hotels
- Sportanlagen
- Unterhaltungsstätten (Kino, Theater etc.)
Diese Orte bleiben weiterhin offen:
- Verkaufsstellen mit Lebensmittel
- Verkaufsstellen mit Tiernahrung
- Apotheken und Drogerien
- Tankstellen
Wie sieht die Kinderbetreuung im Kanton aus?
Bei den Schulen und weiteren Institutionen für Kinder geht Baselland weniger weit als andere Kantone. So bleiben die Kindertagesstätten offen, wie Bildungs-, Kultur- und Sportdirektorin Monica Gschwind (FDP) sagte.
Regierungsrat beschliesst weitergehende Massnahmen https://t.co/LWLwMupqRH @Kanton_BL #CoronaInfoCH
— Kanton BL (@Kanton_BL) March 15, 2020
Wird den geschlossenen Geschäften finanziell geholfen?
Um die wirtschaftlichen Folgen bewältigen zu können, sucht die Regierung in der kommenden Woche das Gespräch mit Vertretern der Wirtschaft und der Arbeitnehmer. Ziel sei es, ein wirksames Massnahmenpaket zu schnüren, sagte Finanzdirektor Anton Lauber (CVP). Der Kanton stehe finanziell gut genug da, um betroffene Unternehmen unterstützen zu können.
Warum wurden strengere Massnahmen ergriffen und was ist mit den Nachbarskantonen?
Der Kanton Baselland hat diese Massnahmen nicht mit den Nachbarkantonen abgesprochen. Der Kanton sehe sich in einer Notsituation, in der jede Minute zähle, sagte Gesundheitsdirektor Weber. Deshalb habe man mit dem Beschluss weiterer Massnahmen nicht bis zur ordentlichen Regierungsratssitzung vom Dienstag gewartet.
Um diese Massnahmen umsetzen zu können, hat die Regierung die Notlage gemäss des kantonalen Gesetzes über den Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes erklärt. Die Massnahmen gelten ab Montagmorgen 6 Uhr und dauern vorerst bis 30. April. (ohe/sda)
