Die periodischen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen sind sistiert. Bereits erfolgte Aufgebote müssen von den Führerausweisinhabern nicht beachtet werden. Das ist eine der Massnahmen, die das Bundesamt für Strassen (Astra) am Dienstag für den Strassenverkehr verfügt hat.
Die Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt höchstens bis am 30. September 2020, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Dabei berücksichtigt es die epidemiologische Lage sowie die Zeit, die benötigt wird, um die sistierten Kontrolluntersuchungen sowie die nicht absolvierten Kurse und Prüfungen nachzuholen.
Inhaber und Inhaberinnen von Fähigkeitsausweisen und von Ausbildungsbestätigungen, die am 9. März 2020 oder später abgelaufen sind, dürfen auf dem Gebiet der Schweiz weiterhin Güter oder Personen transportieren. Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe, der am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist, sind auf dem Gebiet der Schweiz weiterhin fahrberechtigt. Und die kantonalen Behörden werden ermächtigt, die Gültigkeitsdauer aller Lernfahrausweise «angemessen» zu verlängern. (sda)
Die Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt höchstens bis am 30. September 2020, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Dabei berücksichtigt es die epidemiologische Lage sowie die Zeit, die benötigt wird, um die sistierten Kontrolluntersuchungen sowie die nicht absolvierten Kurse und Prüfungen nachzuholen.
Inhaber und Inhaberinnen von Fähigkeitsausweisen und von Ausbildungsbestätigungen, die am 9. März 2020 oder später abgelaufen sind, dürfen auf dem Gebiet der Schweiz weiterhin Güter oder Personen transportieren. Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe, der am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist, sind auf dem Gebiet der Schweiz weiterhin fahrberechtigt. Und die kantonalen Behörden werden ermächtigt, die Gültigkeitsdauer aller Lernfahrausweise «angemessen» zu verlängern. (sda)