Schweizerinnen und Schweizer ächzen derzeit unter den steigenden Lebenshaltungskosten: Mieten, Krankenkassenprämie, Lebensmittel, Strom. Alles wird teurer. Immer mehr Menschen hierzulande müssen jeden Rappen umdrehen, um überhaupt über die Runde zu kommen.
Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz tief und die Arbeitslosenversicherung hat mehrere Milliarden Eigenkapital. Modelle prognostizieren, dass 2027 die im Gesetz festgelegte Obergrenze für das Eigenkapital der Arbeitslosenkasse überschritten sein wird, wie SRF schreibt. Dies hätte zur Folge, dass Lohnabzüge für die Arbeitslosenversicherung – nämlich 1,1 Prozent des Bruttolohns – gesenkt werden müssten. Das ist gesetzlich so geregelt.
Diese zusätzlichen Franken, die dann auf das Lohnkonto fliessen, würden viele Menschen hierzulande in ihrer angespannten finanziellen Lage entlasten.
Doch soweit wird es wohl nicht kommen. Denn der Bundesrat hat beschlossen, die Bundesbeiträge an die Arbeitslosenkasse um 1,25 Milliarden zu kürzen. Schon 2026 will der Bundesrat 590 Millionen Franken weniger zahlen, wie er am Mittwoch bekannt gab. Konsequenz: Die Obergrenze für Eigenkapital wird damit 2027 nicht überschritten.
Der Entscheid des Bundesrates wird sowohl von den Gewerkschaften als auch vom Arbeitgeberverband kritisiert. Thomas Bauer, Geschäftsleitungsmitglied von Travail Suisse, erklärt gegenüber SRF, dass es sich beim Vorgehen des Bundes letztlich um eine «Steuererhöhung auf Kosten der Normalverdiener» handle. Und Dieter Kläy, Co-Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, meint, dass es ein «falsches Zeichen nach Aussen» sei. (yam)
Die ALV muss z.B. auch von Selbstständigen bezahlt werden, obwohl diese per Gesetz keine Ansprüche and die ALV stellen können. Für Selbständige ist die ALV eine zusätzliche Steuer!
Und dann ist man überrascht, wenn der Bundesrat sparen muss und die Budgettöpfe anzapft, die eben noch etwas Geld drin haben.