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Französischer Notenbankchef Opfer bei Hammerangriff in Basel

Französischer Notenbankchef Opfer bei Hammerangriff in Basel

28.09.2022, 11:50
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ARCHIV -- ZU HAMMERANGRIFF AUF DEN FRANZOESISCHEN NOTENBANKCHEF FRANCOIS VILLEROY DE GALHAU -- Francois Villeroy de Galhau, Governor of the Central Bank of France, addresses a plenary session during t ...
François Villeroy de GalhauBild: keystone

Der französische Notenbankchef François Villeroy de Galhau ist Ende Juni in Basel Opfer eines Hammerangriffs geworden. Frankreichs Nationalbank bestätigte am Mittwoch gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP entsprechende Berichte verschiedener Zeitungen der Tamedia-Gruppe.

Gemäss den Medienberichten war der Gouverneur der Banque de France Ende Juni zum Jahrestreffen der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), deren Verwaltungsratspräsident er ist, nach Basel gereist. Auf dem Centralbahnplatz, in unmittelbarer Nähe des BIT-Hauptsitzes, soll er dann Opfer eines Angriffs mit einem Hammer geworden sein. Der Angegriffene musste verletzt in ein Spital gebracht werden.

Die Basler Staatsanwaltschaft wollte die Identität des Opfers gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht bestätigen. Weil es sich um ein laufendes Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung handelt, könne aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft erteilt werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

«International bekannte Persönlichkeit»

Das Bundesgericht hatte das Opfer Anfang September in einem Urteil in Zusammenhang mit der Tat indes bereits als «international bekannte Persönlichkeit» bezeichnet. Am 26. Juni war diese «Persönlichkeit» auf dem Basler Centralbahnplatz von einem 39-jährigen Schweizer mit einem Hammer angegriffen und verletzt worden. Der Angreifer konnte gemäss einer Polizeimeldung von damals von Passanten überwältigt werden und befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Bundesgericht hatte als letzte Instanz das zuvor vom Basler Appellationsgericht abgewiesene Gesuch des mutmasslichen Täters auf Entlassung aus der Untersuchungshaft zu beurteilen und dieses abgelehnt.

Das Bundesgericht geht davon aus, dass «auch ein politischer oder ideologischer Hintergrund des Angriffs denkbar» sei. Der mutmassliche Täter habe Kenntnisse über das Opfer gezeigt, die den Wissensstand einer durchschnittlich informierten Person überstiegen hätten, so das Gericht. Entsprechend bestehe die Gefahr, dass der psychisch angeschlagene Mann sein prominentes Opfer erneut anzugreifen versuche. (aeg/sda)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tobes
28.09.2022 11:59registriert Oktober 2017
Da hat er noch Glück gehabt. Etwas weiter vorne am Aeschenplatz wäre der Hammer deutlich heftiger gewesen ;-).
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