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Zürich darf laut Gericht Parkplätze zugunsten von Radweg aufheben

Zürich darf laut Gericht Parkplätze zugunsten von Radweg aufheben

15.02.2024, 14:1321.02.2024, 16:02
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Für eine Radwegverbindung in Schwamendingen darf die Stadt Zürich wie geplant 16 weisse Autoparkplätze aufheben: Das Verwaltungsgericht hat eine dagegen erhobene Beschwerde von Gewerbetreibenden vollumfänglich abgewiesen.

Ein neuer Veloweg in der Eisengasse ist bereits markiert fuer die neue Verkehrsfuehrung in der Innenstadt von Basel am Freitag, 19. Dezember 2014. Mit der Umsetzung des Verkehrskonzepts Innenstadt ab  ...
Ein Veloweg in Basel.Bild: KEYSTONE

Dass «im Sinne eines Kahlschlags» alle Parkfelder aufgehoben werden sollen, kritisierten die Beschwerdeführenden. Denn sie seien als direkte Anstösser an der Saatlenstrasse zwingend auf Parkplätze für Kunden und das anliefernde Gewerbe angewiesen.

Das Verwaltungsgericht stellt in seinem am Donnerstag im Internet veröffentlichten Urteil in Frage, ob die Gewerbetreibenden überhaupt besonders betroffen seien. Denn es erscheine zumindest zweifelhaft, ob ein erheblicher Teil der Kundschaft der Gastro-, Dienstleistungs- und Kleinhandelsbetriebe mit dem Auto anreise. Der Strassenabschnitt befinde sich in unmittelbarer Nähe zu einer Haltestelle mit zwei Tram- und vier Buslinien.

Das Verwaltungsgericht lässt diese Frage der Betroffenheit der Gewerbetreibenden aber offen - da sich deren Beschwerde ohnehin als unbegründet erweist: Das private Interesse am Erhalt der Parkfelder sei klar geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Strasse mit Parkfeldern zu schmal

In der Saatlenstrasse gilt im betroffenen Abschnitt Einbahnverkehr - mit Ausnahme für Velos. Die Fahrbahnbreite ist gemäss Stadtrat aber - wegen der 16 längs des rechten Fahrbahnrands verlaufenden Parkfelder - zu schmal, um Velos entgegen der signalisierten Einbahnrichtung fahren zu lassen. Deshalb werden sie behelfsmässig auf dem Trottoir geführt.

Diese aktuelle Regelung berge Sicherheitsrisiken, und sie laufe der von der Stadt beabsichtigten und im Richtplan festgehaltenen Veloförderung zuwider, hatte bereits das Statthalteramt erklärt. Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Urteil auf diese «zutreffenden Erklärungen».

Es gibt weitere Parkplätze

Die Aufhebung der 16 Parkfelder sei, wie der Stadtrat ausführlich begründet habe, geeignet und erforderlich, um die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Radfahrer zu erhöhen, hält das Gericht fest. Diese Massnahme sei den Gewerbetreibenden auch zuzumuten; im Umkreis von rund 250 Metern gebe es rund 100 weitere öffentliche Parkplätze.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden. Die Stadt Zürich will den Veloverkehr fördern und plant unter anderem den Bau zahlreicher Velovorzugsrouten. Mehrere Projekte sind derzeit wegen eingegangener Beschwerden blockiert. (saw/sda)

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59 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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George Cloowney & Brad Pildo
15.02.2024 15:33registriert November 2022
Sehr gut. Autos müssen sukzessive aus den Städten raus, wer das nicht begreift soll doch in eine autofreundliche Stadt umsiedeln und dort bis zu einem Drittel seines Lebens im Stau verbringen.
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Bündn0r
15.02.2024 16:29registriert Januar 2018
Toller Entscheid!
Es gibt wohl keine grössere Verschwendung öffentlichen Strassenraumes in Innenstädten wie Parkplätze.
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