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Polizist nach Engagement gegen Covid-Massnahmen fristlos entlassen

Une personne tient dans sa main un smartphone avec l'application Certificat Covid suisse et son code QR indiquant 3G, 2G et 2G+ ce mercredi 12 janvier 2022 a Lausanne. (KEYSTONE/Laurent Gillieron ...
Ein Zertifikat wird eingelesen.Bild: keystone

Polizist nach Engagement gegen Covid-Massnahmen fristlos entlassen

26.02.2024, 12:0026.02.2024, 12:16
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zürcher Polizisten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen. Der Betroffene engagierte sich aktiv auf einer Internet-Plattform von Gegnern der Covid-Massnahmen. Darauf wurden Beamte aufgerufen, ihre Dienstpflichten zu verletzen und Bürger angehalten, Strafanzeigen gegen Polizisten zu erstatten.

Der Beschwerdeführer war seit 2008 bei der Kantonspolizei angestellt und absolvierte ab Mai 2021 ein Praktikum bei einem Dienst der Kriminalpolizei. Einige Monate später, im November 2021, wurde er wegen Verletzung der Treuepflicht fristlos entlassen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Seine Vorgesetzten warfen ihm sein Engagement auf der Plattform «Wir für Euch» vor.

Anzeige-Formular aufgeschaltet

Die Website empfahl Normalbürgern, Strafanzeige gegen Beamten einzureichen, die Covid-Zertifikate einforderten. Zu diesem Zweck wurde ein Formular «Strafanzeige Nötigung/Amtsmissbrauch» online gestellt. Die Analyse der Metadaten ergab, dass dieses Formular vom Beschwerdeführer aufgeschaltet worden war.

Aus dem Urteil des Bundesgerichts geht weiter hervor, dass der Beschwerdeführer seine Aussagen im Laufe der Befragungen mehrmals änderte, insbesondere was den Verfasser des Anzeige-Formulars betrifft.

Das Zürcher Verwaltungsgericht ist laut Bundesgericht ohne Willkür zum Schluss gelangt, eine Änderung des Formulars unmittelbar nach seiner Befragung zeige, dass er kein einfacher Teilnehmer innerhalb einer Newsgroup war. Sie deutete darauf hin, dass er den Administratoren nahe stand oder sogar selbst einer war. (Urteil 1C_330/2023 vom 3.1.2024) (sda)

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10 Kommentare
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Magnum
26.02.2024 13:27registriert Februar 2015
Ihr ganz sicher NICHT für uns.
Als Privatperson können Polizisten tun, was sie für lustig befinden. Im Dienst lautet ihre Aufgabe, geltendes Recht duchzusetzen - und nicht eigene Vorstellungen.
Ich begrüsse daher diesen Entscheid ausdrücklich.
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