Schweiz
Basel

UNO kritisiert Demo-Verbote in der Deutschschweiz

Mit einem grossen Polizeiaufgebot wird der Umuzg bei einer Kundgebung zum Tag der Arbeit gestoppt in Basel, am Montag, 1. Mai 2023. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Mit grossem Polizeiaufgebot wurde der diesjährige 1.-Mai-Umzug in Basel unterbunden.Bild: keystone

«Schwerer Eingriff in Grundrechte»: UNO kritisiert Demo-Verbote in der Deutschschweiz

20.10.2023, 14:4520.10.2023, 16:32
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Das UNO-Menschenrechtsbüro hält pauschale Verbote von Kundgebungen wegen der Nahost-Spannungen für unzulässig. Amnesty International bezeichnet die Deutschschweizer Demonstrationsverbote als schwere und unverhältnismässige Eingriffe in verfassungsmässige Grundrechte.

Während Zürich diese Woche keine Demos im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt erlaubt, verbietet Basel momentan sogar generell Kundgebungen. So untersagte die Stadt eine zunächst bewilligte Demonstration von Gegnern der Corona-Massnahmen. Bern begründet das Kundgebungsverbot mit der allgemeinen Sicherheitslage und anderen Anlässen wie einem Fussballspiel sowie den Wahlen.

Das Recht auf Meinungsäusserung und Teilnahme an Debatten dürfe nicht ungebührlich eingeschränkt werden, sagte die Sprecherin des UNO-Menschenrechtsbüros, Ravina Shamdasani, am Freitag in Genf.

Aufruf an Behörden

Staaten hätten die Pflicht, sichere Räume für Kundgebungen, kritische Stimmen zum Konflikt oder Solidaritätskundgebungen mit Israelis oder Palästinensern zu schaffen. «Wir rufen Behörden auf, unnötige oder unverhältnismässige Versammlungsbeschränkungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben», sagte die Sprecherin in Genf.

Amnesty International hielt fest, die öffentliche Ordnung und Sicherheit könnten zwar Gründe für ein Demonstrationsverbot sein. Ein solches Verbot sei nach Völkerrecht aber nur rechtens, wenn die Bedrohung konkret in einer Einzelprüfung festgestellt wurde und keine anderen, weniger restriktiven Massnahmen die Bedrohung eindämmen können.

In keinem Fall rechtfertigten Gründe der öffentlichen Sicherheit ein pauschales und abstraktes Verbot wie in Bern, Basel und Zürich. Sowohl das Recht auf freie Meinungsäusserung als auch die Versammlungsfreiheit sind in der Bundesverfassung und in den internationalen Menschenrechtsnormen garantiert, wie Amnesty International schrieb.

Diese Grundrechte liessen sich nicht nach Gutdünken erteilen oder einschränken. Jede Einschränkung müsse einer im Völkerrecht verankerten Begründung standhalten.

Anders als in der Deutschschweiz bewilligte die Waadtländer Hauptstadt Lausanne am Donnerstagabend eine Kundgebung für Palästina. Rund 4500 Menschen zogen friedlich durch die Strassen. (sda)

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207 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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-C-
20.10.2023 15:09registriert Februar 2016
Zwei Organisationen, die seit über 600 Tagen nicht fähig sind, eindeutige Positionen bei einem heimtückischen Überfall zu beziehen, schaffen es innerhalb weniger Stunden, sich gemeinsam über eine aus sicherheitspolitischen Gründen erforderliche temporäre Einschränkung der Menschenrechte zu entsetzen... - man finde den Fehler.
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Vogman
20.10.2023 15:16registriert Mai 2020
Eine temporäres Demoverbot ist kein Verbot der Meinungsäusserungsfreiheit. Es war vorher schon klar. dass er nur zu Ausschreitungen kommen wird. Und die Uno...naja, da sitzen Verbrecherstaaten in den wichtigsten Gremien. Nimmt die überhaupt noch jemand ernst?
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Mars-Attack
20.10.2023 15:44registriert April 2021
2 x den Flughafen evakuiert innert 24h wegen einer Bombendrohung, ganz so aus der Luft gegriffen ist die Gefahreneinschätzung des Kantons BS nicht...
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