Schweiz
Zürich

Lehrerin zeigt Klasse wegen YouTube-Videos an

Lehrerin zeigt Klasse wegen YouTube-Videos an – und will, dass Gemeinde Anwalt bezahlt

04.06.2024, 10:5704.06.2024, 15:19
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Eine Vikarin an einer Sekundarschule hat ihre Schüler bei der Polizei angezeigt, weil diese ihre Videos auf YouTube gelöscht haben sollen. Nun fordert die Lehrerin von der Schulpflege, dass die Gemeinde ihr den Anwalt bezahlt.

Die Vikarin stand im Jahr 2022 für drei Monate vor dieser Schulklasse. Problemlos war das Lehrerin-Schüler-Verhältnis aber offensichtlich nicht.

Die Jugendlichen sollen sich während des Unterrichts Zugang zum YouTube-Benutzerkonto der Lehrerin verschafft haben und dort sämtliche Videos gelöscht haben, die sie dort hochgeladen hatte. Um welche Art Videos es sich handelte, geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dienstag nicht hervor.

Als sie den Verlust ihrer Videos bemerkte, ging die Lehrerin zur Polizei, erstattete Strafanzeige und nahm sich einen Anwalt. Bei der Schulpflege verlangte sie daraufhin, dass die Gemeinde ihr die Anwaltskosten für den Kampf gegen die Schüler bezahle.

8000 Franken Anwaltskosten

Die Schulpflege lehnte den Antrag jedoch ab. Die Lehrerin zog daraufhin vor den Bezirksrat und schliesslich vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses entschied nun, dass die Schulpflege den Antrag auf 8000 Franken Kostenersatz erneut behandeln muss.

Uneinig waren sich die Beteiligten vor allem darüber, wer über den Antrag der Lehrerin entscheiden soll – die Schulpflege oder die Bildungsdirektion. Der Entscheid ist rechtskräftig. (sda)

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149 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Whatsonn
04.06.2024 11:40registriert November 2021
Ich spreche aus eigener Erfahrung ich arbeite an einer Schule, Lehrpersonen und IT passt nicht zusammen.
Dafür, dass man einen Hochschulabschluss braucht um Lehrperson zu werden, ist die IT Kompetenz unglaublich tief.
Und wenn ich tief sage meine ich tief.
Übler gehts nicht. Nur ganz wenige haben es einigermassen im Griff.
Dann wundert es mich nicht, wenn die Dame ihr Zugang ungenügend geschützt hat.
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MRDL
04.06.2024 11:19registriert August 2020
Unfähig die eigenen Zugangsdaten vor Zugriff durch Jugendliche zu schützen und dann vom AG Anwaltskosten fordern.
Das Geld und die vielen Arbeitsstunden hätte man auch sinnvoller investieren können...
18965
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Hans -würkli- Nötig
04.06.2024 11:27registriert Juli 2015
Klingt nach

"ich nutze aus eigenem Antrieb Werkzeuge die nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden und die ich nicht so ganz verstehe und auch nicht adäquat schütze aber wenn dabei etwas schiefgeht soll der Arbeitgeber für alle von mir (auch unnötigerweise) verursachten Aufwände haften"
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