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5 Jahre Haft: Gericht Pfäffikon ZH spricht 21-Jährigen des Totschlags am Vater schuldig

5 Jahre Haft: Gericht Pfäffikon ZH spricht 21-Jährigen des Totschlags am Vater schuldig

04.11.2016, 15:2604.11.2016, 16:05

Milde Strafe für den 21-Jährigen, der am 31. März 2015 seinen Vater mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet hat: Das Bezirksgericht Pfäffikon ZH stufte die Tat einstimmig als Totschlag ein und verhängte eine fünfjährige Freiheitsstrafe.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht noch unter dem Antrag der Verteidigung: Rechtsanwalt Valentin Landmann hatte im Auftrag seines Mandanten für eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung plädiert. Er sei sehr erleichtert, sagte Landmann am Freitag nach der Urteilseröffnung. Die mündliche Begründung lobte er als «ausgezeichnet».

Staatsanwalt Markus Oertle hatte den Beschuldigten wegen Mordes verurteilt sehen wollen und eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren gefordert. Er meldet nach eigenen Angaben vorsorglich Berufung an, will vor einem definitiven Entscheid aber die schriftliche Urteilsbegründung studieren.

Gerichtsvorsitzende Yvonne Mauz bezeichnete die Tat als «klassischen Fall» für die Variante von Totschlag, die das Gesetz als «Handeln unter grosser seelischer Belastung» nennt. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine ein- bis zehnjährige Freiheitsstrafe vor.

Das Bezirksgericht stufte das objektive Verschulden des jungen Mannes als mittel ein. Mauz verwies auf die verstörende Geschichte des Beschuldigten. Dessen Kindheit und Jugend habe «mit einer normalen Eltern-Kind-Beziehung nichts zu tun» gehabt.

Erschwerend für das subjektive Verschulden ist für das Gericht der direkte Tötungsvorsatz: Der Sohn wollte den Vater töten. Entlastend ins Gewicht fielen die Umstände, das umfassende Geständnis und die glaubhafte Reue. (sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Calvin Whatison
04.11.2016 15:36registriert Juli 2015
Richtig so 👍🏻😀
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Ökonom zu Zuwanderung: «Man kann nicht den Fünfer und das Weggli haben»
Reto Föllmi erklärt, weshalb die Schweiz nicht nur den Nutzen der Zuwanderung haben kann – und in welchem Bereich ein Ja zur SVP-Initiative den Reformdruck befeuern könnte.
Kann die Schweiz ihren Wohlstand halten, wenn die Zuwanderung deutlich sinkt – etwa von 80’000 auf 40’000 Personen pro Jahr, wie es der SVP vorschwebt?
Reto Föllmi: Eine deutlich tiefere Zuwanderung wäre für die Schweiz grundsätzlich verkraftbar – allerdings nur mit Anpassungen im Geschäftsmodell vieler Unternehmen. Firmen könnten für offene Stellen nicht mehr so einfach Personal im Ausland rekrutieren und müssten stärker in die Ausbildung und Förderung des eigenen Nachwuchses investieren. Das dürfte in gewissen Branchen funktionieren, in anderen – etwa in der IT oder bei hoch spezialisierten Fachkräften – aber deutlich schwieriger sein. Und von Letzteren haben wir gerade auch steuerlich stark profitiert.
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