Gericht Bülach stuft Tötung von Frau und Tochter als Morde ein
Der 74-Jährige, der im Februar 2025 seine Frau und seine Tochter mit insgesamt zahlreichen Messerstichen getötet hat, wird verwahrt. Da er schwer dement und nicht schuldfähig ist, sprach das Bezirksgericht Bülach ZH am Mittwoch aber keinen Schuldspruch aus.
Das Gericht stellte fest, der Beschuldigte habe den Tatbestand des mehrfachen Mordes «in nicht selbst verschuldeter völliger Schuldunfähigkeit» erfüllt. Aufgrund seiner Gefährlichkeit und der nicht heilbaren Demenz sei er zu verwahren. Den acht Hinterbliebenen sprach es Genugtuungen von insgesamt 270'000 Franken zu.
Das Urteil, das den Anträgen der Anklage entspricht, ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.
Der Verteidiger hatte sich gegen die Verwahrung gewehrt und eine stationäre Massnahme gefordert. Dies kam für das Gericht allerdings nicht in Frage, hat eine solche Massnahme doch eine Behandlung zur Verringerung der Gefährlichkeit eines Täters zum Ziel. Die schwere Demenz des Mannes ist jedoch nicht behandelbar.
Skrupellos vorgegangen
Das Gericht widersprach dem Verteidiger, der bei völliger Schuldunfähigkeit Vorsatz und Skrupellosigkeit ausschloss. Auch bei einer schuldunfähigen Person sei ein Vorsatz nicht auszuschliessen, sagte die vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung. Ebenso sei erstellt, dass der Mann skrupellos vorgegangen sei.
Er war noch am Tatort, in einem Reihenhaus in Bülach, festgenommen worden und gestand in der Untersuchung die Tat. Als Motiv gab er laut Richterin an, er habe aus Eifersucht und aus Angst, verlassen zu werden, gehandelt. Damit sei die Voraussetzungen für eine Mordqualifikation gegeben.
Mehr als 200 mal zugestochen
Am Morgen des 17. Februar 2025 attackierte der Schweizer seine Ehefrau mit einem grossen Küchenmesser. Als die älteste Tochter ihr zu Hilfe kommen wollte, ging er auch auf sie los. Insgesamt stach er mehr als 200 Mal auf die Frauen ein. Sie erlagen noch am Tatort ihren Verletzungen.
Wenige Tage zuvor war der schwer demente Mann aus einem Pflegeheim entlassen worden. Laut der Staatsanwältin hatte die Familie ihn nach Hause geholt. In den Jahren vor der Tat hatte sich die zunehmende Demenz immer deutlicher abgezeichnet, wie der Verteidiger sagte. Er sei auf dauerhafte Pflege angewiesen.
Seit einigen Monaten lebt er in der geschlossenen Abteilung eines spezialisierten privaten Heims. Dieses ist unter anderem vom Strafvollzugskonkordat Ostschweiz (OSK), dem der Kanton Züirch angehört, anerkannt als Vollzugseinrichtung.
Dispensiert von Teilnahme
Der 74-Jährige, ein ehemaliger selbstständiger Handwerker und Besitzer eines Eigenheims, war in den 50 Ehejahren nie wegen häuslicher Gewalt aufgefallen. Mit seiner Frau zog er fünf Kinder gross. Er sei ein «freundlicher, familienbezogener Mensch» gewesen, sagte die Richterin. Die Messerattacke sei völlig unerwartet erfolgt.
Bei der Verhandlung am Mittwoch war der Beschuldigte nicht anwesend. Das Gericht hatte ihn von einer Teilnahme dispensiert, da er nicht vernehmungsfähig sei. Der Prozess stiess auf grosse öffentliche Aufmerksamkeit: Für Zuschauerinnen und Zuschauer wurde die Verhandlung per Video in einen zweiten Saal übertragen. (sda)
