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Zürich

Journalistin bewirbt sich als Security – später steht sie im Asylzentrum

Ein Schlafsaal in der ehemaligen Polizeikaserne die in den naechsten Tagen als temporaere Asyl-Unterkunft in Betrieb genommen wird, aufgenommen am Montag, 16. Januar 2023 in Zuerich. (KEYSTONE/Michael ...
Ein Schlafsaal in der ehemaligen Polizeikaserne.Bild: KEYSTONE

SRF-Journalistin bewirbt sich als Security – wenig später steht sie im Asylzentrum

06.01.2025, 13:4906.01.2025, 15:04
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Eine SRF-Journalistin schleuste sich für eine verdeckte Recherche als Wachfrau in eine Zürcher Asylunterkunft ein.

Für den Undercover-Einsatz verfasste die Journalistin einen absichtlich schlechten Lebenslauf. Sie führte Nebenjobs wie Snowboardlehrerin oder Kutscherin auf, welche zwar der Wahrheit entsprechen, aber kaum für eine Stelle in der Sicherheitsbranche qualifiziert sind.

Die Journalistin bewarb sich bei etwa 90 Sicherheitsfirmen aus den unterschiedlichsten Kantonen.

Bewerbungsgespräche oder direkte Jobangebote gab es bei zehn Unternehmen. Bei einer der Firmen ging der Vorgang beispielhaft ab, indem ein Strafregisterauszug verlangt, nach Vorkenntnissen gefragt und auf die Ausbildungspflicht hingewiesen wurde. Dieser Vorgang schreibt der Gesamtarbeitsvertrag und das Zürcher Polizeigesetz vor.

Vorschriften für Sicherheitsfirmen
Die Standards sind in den Kantonen unterschiedlich: Zug, Nidwalden oder Schwyz haben keine gesetzlichen Vorschriften. Aargau, Basel-Stadt, Bern oder Zürich haben in kantonalen Gesetzen gewisse Vorgaben festgehalten. Etwa in Zürich müssen Sicherheitsangestellte ein sauberes Strafregister vorweisen können und eine Ausbildung erhalten. Die Westschweizer Kantone besitzen gemeinsame Standards. Ein Gesamtarbeitsvertrag für Unternehmen mit zehn oder mehr Angestellten legt strengere Regeln fest. Momentan ist im Parlament eine Motion hängig, die Sicherheitsfirmen national regulieren will.

In den anderen neun Bewerbungsinterviews wurden nur wenige Fragen gestellt. Auch ein Strafregisterauszug wurde nicht verlangt. Bei einigen Firmen kam die Jobzusage direkt übers Telefon oder E-Mail, dies passierte ebenfalls in der Zürcher Asylunterkunft. Ohne die Frau einmal zu sehen, wurde sie direkt für einen Einsatz eingeplant.

Kurze Einführung

Die Einführung in der alten Polizeikaserne, wie das Asylzentrum heisst, war kurz. Nach einem Rundgang durch das Gebäude wurde die Journalistin darauf sensibilisiert, einen allfälligen Feueralarm schnellstmöglich auszuschalten, weil ansonsten die Feuerwehr käme und das hohe Kosten verursachen würde.

Zu ihren Aufgaben gehörten die Kontrolle von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Schutz des Personals und die Verhinderung von Konflikten. Auf diese heikle Funktion wurde sie jedoch nicht wirklich geschult.

Auf die Frage, was sie tun solle, wenn es zu einem Konflikt kommen solle, antwortete der Mitarbeiter der Firma «B.i.g. Security und Services», dass es den schon nicht geben werde. Dass die «Polizeikaserne» wegen Unruhen in den Schlagzeilen war, erwähnte er nicht. Am Schluss des Rundgangs setzte sich ein Drogenabhängiger auf der neben dem Gebäude liegenden Wiese gerade eine Spritze. Der Angestellte riet lediglich, stichfeste Handschuhe mitzubringen.

Dies ist kein Einzelfall. Die rund 900 Sicherheitsfirmen der Schweiz sind in Bars, Clubs, im Strassenverkehr oder im Asylzentrum tätig. Gemäss der SRF-Recherche ist die Arbeit von einigen der Firmen aber fragwürdig. Neue Mitarbeiter werden selten durchleuchtet und richtig ausgebildet.

Auch andere Sicherheitsangestellte bestätigen die Eindrücke der Journalistin. Neben der fehlenden Ausbildung sei auch die Ausrüstung mangelhaft und müsse oftmals selbst erworben werden. Die Löhne seien dürftig und kratzen oftmals an der Grenze zum Mindestlohn.

Das sagen die Sicherheitsunternehmen

Nachdem den Unternehmen die journalistische Recherche nachträglich offenbart und diese um eine Stellungnahme gebeten wurde, meldeten sich zwei Firmen nicht zurück. Die anderen acht wiesen die Vorwürfe schriftlich zurück. Gemäss ihnen habe es sich nur um ein unverbindliches Kennenlerngespräch oder ein Angebot für einen Probetag gehandelt.

Das Unternehmen «B.i.g. Sicherheit und Services» weist die Vorwürfe zurück. Bezüglich des nicht eingeforderten Strafregisterauszugs schreibt das Unternehmen: «Alle Mitarbeiter unterschreiben einen Vertrag, wo ein einwandfreier Leumund bestätigt wird.» Für die Einreichung der Unterlagen hätten die Mitarbeiter 10 Tage Zeit, sonst sei der Arbeitsvertrag ungültig. Diesen Vertrag erhielt die Journalistin jedoch erst nach ihrem ersten Arbeitseinsatz.

Zur fehlenden Vorbereitung heisst es, es habe ja eine «kurze Einführung» gegeben, und denkbare Probleme habe B.i.g. mit dem Leiter der Kaserne besprochen. Eine Ausbildung hätte die Journalistin während der Probezeit bekommen. (kek)

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159 Kommentare
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Peter Vogel
06.01.2025 14:11registriert Juni 2020
Schuld ist hier der Kanton welcher seine eigenen Vorgaben nicht kontrolliert.
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fonduelover:in
06.01.2025 14:40registriert Dezember 2018
Abgesehen von allem anderen: Saubere Strafregisterauszüge sollten einfach Pflicht sein, bei jeder Arbeit, bei der man mit vulnerablen Personen zu tun hat - insbesondere bei Machtgefällen. In jedem Kanton.
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insert_brain_here
06.01.2025 14:44registriert Oktober 2019
Tja, DAS ist die wahre Asylindustrie. Der billigste Anbieter bietet gerade mal soviel dass der Kanton der die Aufgabe privatisiert hat so tun kann als würden gesetzliche Vorgaben eingehalten.
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