Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Greenpeace gutgeheissen. Der Bund muss nun nochmals prüfen, ob ein Insektizid des Herstellers Syngenta Agro mit dem Wirkstoff Tefluthrin für weitere als die bisher bewilligten Anwendungsbereiche in Verkehr gebracht werden darf.
Bei einer Erweiterung der Anwendung besteht laut Bundesgericht die Möglichkeit, dass das Insektizid in das Oberflächenwasser gelangt. Deshalb sei vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eine Bewertung der Auswirkungen des Mittels auf Wasserorganismen vorzunehmen, die bisher mit Bezug auf das «Abfliessen durch Drainagerohre» unzulässigerweise unterblieben sei.
Bezüglich der negativen Auswirkungen auf Nützlinge dürfe zwar auf die sogenannte «Erholungsthese» abgestellt werden. Gemäss dieser sind negative Auswirkungen annehmbar, wenn sich die Bestände auf den behandelten Flächen innerhalb eines Jahres wieder erholen. Es sei aber zusätzlich zu prüfen, ob die erweiterte Anwendung räumlich und zeitlich zu begrenzen sei, damit die Erholung effektiv gewährleistet werden könne. (sda)