Zürcher Gericht verurteilt 29-Jährigen nach Messerattacke
An einem Julinachmittag 2025 traf das Paar in der Bäckeranlage auf einen 26-Jährigen. Die beiden Männer, beide Äthiopier, kannten sich wohl vom Sehen. Zusammen gingen sie Alkohol einkaufen und dann in die Wohnung des 29-Jährigen. Von dem was dann geschah, gibt es unterschiedliche Versionen.
Die beiden sollen das Opfer in die Wohnung des Äthiopiers gelockt haben, um ihn auszurauben. Sie versprachen dem Landsmann des Beschuldigten laut Anklage, er könne sich dort waschen und saubere Kleider anziehen. Dann sei es zum Messerangriff gekommen.
«Davon weiss ich nichts», sagte der 29-jährige Beschuldigte. Ein Messer habe er nie gesehen. Vielmehr habe sich der Andere aggressiv verhalten. Einen Teller und eine Flasche soll der Landsmann des Beschuldigten zerschlagen haben, als er sich in dessen Wohnung befand. An Scherben könne er sich die Verletzungen zugezogen haben, sagte die Verteidigerin. Ein Messer wurde nie gefunden.
Sie verlangte einen Freispruch, es habe keinen Plan des Paares gegeben, den Privatkläger auszurauben. Ihr Mandant sprach davon, dass er und der Kläger ohne Kampf zu Boden gegangen seien. Danach seien die Hände des Kontrahenten blutverschmiert gewesen.
«Unbegreifliches Gewaltdelikt»
Der Staatsanwalt sprach dagegen von einem «weiteren unbegreiflichen Gewaltdelikt». Die Verletzungen des Opfers seien nichts für schwache Nerven. Motiv sei das Geld des Geschädigten gewesen. 300 Franken habe dieser auf sich getragen. Die Beschuldigte habe ihrem Partner gesagt, er solle sich das Geld besorgen, bevor sie die Wohnung verlassen habe.
Für beide Beschuldigten verlangte der Staatsanwalt Freiheitsstrafen und Landesverweisungen. Für die Italienerin eine teilbedingte Strafe von 36 Monaten und fünf Jahre Landesverweisung wegen versuchten Raubes, der Ähtiopier sollte unter anderem wegen versuchter Tötung 8,5 Jahre ins Gefängnis und zehn Jahre des Landes verwiesen werden.
Die Verteidigerin der Beschuldigten verlangte einen Freispruch. Dass ihre Mandantin den Ex-Partner angestiftet haben soll, habe der Kläger bloss vermutet.
Beide sassen lange hinter Gittern
Die Verteidigerin der Beschuldigten verlangte ebenfalls einen Freispruch. Der Privatkläger habe seine Aussagen häufig geändert. Dass ihre Mandantin den Ex-Partner angestiftet haben soll, habe der Kläger in allen Aussagen nur einmal erwähnt und bloss vermutet.
Beide Verteidigerinnen verlangten für die lange Haft hohe Entschädigungen, da diese zu Unrecht erfolgt sei. Der 29-Jährige sitzt noch immer hinter Gittern, die 30-Jährige musste knapp ein Jahr im Gefängnis bleiben.
Von Drogen geprägt
Von allen Seiten wurde eine toxische Beziehung beschrieben, die nur wenige Monate dauerte. Die Beschuldigte nahm damals viel Kokain, stand auch zum Tatzeitpunkt unter Drogen. Auch der Beschuldigte soll Kokain genommen haben. Alle drei Beteiligen hielten sich im Umfeld der Bäckeranlage auf, dem Hotspot der Crack-Szene in Zürich.
In der Beziehung soll es zu Schlägen und Drohungen durch ihn gekommen sein. Nur Erfindungen, sagte seine Verteidigerin. Diese Vorwürfe seien auf Druck des Ex-Freundes der Beschuldigten erhoben worden. Dem widersprach ihre Anwältin, die 30-Jährige sei auch ein Opfer. Die Richter sahen das gleich und verurteilten ihn dafür.
Die Richter folgten der Staatsanwaltschaft weiter bei der Messerattacke als versuchter Tötung, nicht aber beim Raub. Das Strafmass für den 29-Jährigen legten sie aber gleich hoch fest. Auch die Landesverweisung von zehn Jahren bestätigten sie.
«Komplett unverständlich»
«Das Opfer kam blutend aus der Wohnung, das zeigen Aufnahmen von Kameras», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Scherben würden solche Verletzungen nicht verursachen. Nur die beiden Männer seien in der Wohnung gewesen.
«Es ist komplett unverständlich, was da passiert ist», sagte der Richter weiter. So behandle man seine Mitmenschen nicht, «das ist inakzeptabel». Das Motiv für die Attacke sei den Richtern seltsam vorgekommen, die Gefahr, das Opfer schwer zu verletzen oder zu töten, sei gross gewesen.
Ein gemeinsamer Plan, den Mann auszurauben, könne dem Paar aber nicht nachgewiesen werden. «Die Aussagen des Klägers überzeugen uns nicht», sagte der Richter. So habe er nicht gesagt, dass der Beschuldigte von ihm Geld gefordert hatte, bevor er zugestochen hatte. Die 30-Jährige sei nachweislich beim Angriff nicht da gewesen. Für die lange Haft von fast einem Jahr erhält sie eine Entschädigung von 53'000 Franken.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin des 29-Jährigen meldete bereits im Gerichtssaal Berufung an.
(sda)
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