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Zürich

Zürcher Gericht verurteilt 48-Jährigen wegen Mord an seiner Ehefrau

Zürcher Gericht verurteilt Mann wegen Mord an seiner Ehefrau​

30.10.2023, 16:2430.10.2023, 18:08
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Das Bezirksgericht Zürich hat gegen einen 48-jährigen Mann wegen Mordes 20 Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen. Er hatte im Oktober 2021 in Zürich-Altstetten seine 30-jährige Ehefrau und Mutter zweier gemeinsamen Kinder mit zahlreichen Messerstichen getötet.

Wird der Mann aus dem Strafvollzug entlassen, so tritt ein Landesverweis von 15 Jahren in Kraft. Den beiden Kindern im Primarschulalter muss der Mann je 70'000 Franken, den Eltern des Opfers je 10'000 Franken Genugtuung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

Der Verteidiger des Türken hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags und einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren plädiert. Bei einer Qualifikation der Tat als Mord seien maximal 15 Jahre angemessen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend den Anträgen der Anklage. Die Staatsanwältin hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert.

Mord vor dem Hauseingang

Der Mann war knapp drei Wochen vor der Tat aus dem Strafvollzug entlassen worden. Er hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe wegen Gewalt, Betrugs und weiterer Delikte abgesessen. Die Frau reichte in dieser Zeit die Scheidung ein und wandte sich einem anderen Mann zu. Schon aus dem Strafvollzug heraus belästigte und bedrohte der Ehemann sie. Das Betreten der Wohnung wurde ihm verboten.

Am 13. Oktober 2021 wartete er beim Hauseingang, bis die Frau nach Hause kam. Er attackierte sie mit einem Messer und verletzte sie tödlich. Dann rammte er sich selbst das Messer in den Bauch und fuhr weg. Etwa eine halbe Stunde später erschien er bei der Polizei. Das Messer wurde nie gefunden.

Vor Bezirksgericht gab er an, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Er schilderte sich selbst als friedfertig. Seine Frau, die ebenfalls aus der Türkei stammte, habe ihn dagegen häufig beschimpft und beleidigt. Sein Verteidiger gab denn auch dem Opfer eine Mitschuld am eigenen Tod. (cst/sda)

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