Schweiz
Zürich

1.-Mai-Demonstrationen: Erste Linksautonome per Strafbefehl verurteilt

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Am 1. Mai 2024 kam es zu Nachdemonstrationen rund um den Helvetiaplatz in Zürich.Bild: screenshot zürinews

Erste eingekesselte Zürcher 1.-Mai-Chaoten per Strafbefehl verurteilt

Linksautonome, welche an der unbewilligten Nachdemonstration am 1. Mai 2024 teilnahmen, erhielten vergangene Woche Post vom Stadtrichteramt Zürich. Gemäss Informationen von TeleZüri erhielten 150 von ihnen Bussen von bis zu 450 Franken. Weitere Verfahren sind hängig.
12.11.2024, 16:5113.11.2024, 12:40

Nach einem kurzen Katz-und-Maus-Spiel rund um den Helvetiaplatz kesselte die Stadtpolizei Zürich mit einem grossen Aufgebot die unbewilligte Nachdemonstration ein. Wasserwerfer, Gitterwagen und Polizisten in Ordnungsdienst-Ausrüstung versperrten den Weg.  Vermummte mit Transparenten und Sympathisantinnen und Sympathisanten wurden von der Polizei festgesetzt und dann in einem mehrere Stunden dauernden Polizeieinsatz kontrolliert.

Dreiviertel von ihnen wurden nun «wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration» vom Stadtrichteramt verurteilt. Die Strafbefehle sind gemäss dem Stadtrichteramt noch nicht rechtskräftig. Die Einsprachefrist beträgt zehn Tage.

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Vermummte mit Transparenten und Sympathisantinnen und Sympathisanten wurden von der Polizei festgesetzt.Bild: screenshot zürinews

200 Demonstrantinnen und Demonstranten eingekesselt

Die Stadtpolizei Zürich meldete am Abend des 1. Mai über 200 kontrollierte Personen. Die Mehrheit von ihnen wurde nach der Personenkontrolle weggewiesen. 19 Teilnehmende der Nachdemonstration wurden für Abklärungen auf einen Polizeiposten mitgenommen.

Ausserdem wurden zwei Schweizerinnen im Alter von 19 und 31 Jahren verhaftet. Sie wurden gemäss der damaligen Mitteilung der Staatsanwaltschaft zugeführt. TeleZüri berichtete tags darauf über die auffallend hohe Anzahl junger Frauen, welche kontrolliert wurden.

Bussen zwischen 200 und 450 Franken

Die Linksautonomen wurden zu Bussen zwischen 200 und 450 Franken verurteilt. Gemäss dem Stadtrichteramt wurde bei einer erstmaligen Verzeigung eine Busse von 200 Franken ausgesprochen. Höhere Bussen erhielten die Wiederholungstäterinnen und -täter. «Insbesondere wurde berücksichtigt, wie viele einschlägige Vorbussen bereits vorhanden waren und in welchem Zeitraum diese ausgesprochen wurden», erklärt die Sprecherin. Bei Vergehen wie Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration erfolgt kein Eintrag ins Strafregister.

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Eingekesselte Demonstrantinnen und Demonstranten.Bild: screenshot zürinews

Weitere Verfahren hängig

Beim Stadtrichteramt sind weitere 20 Fälle pendent. Weitere Verfahren laufen bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl. Diese ist für die juristisch gravierenderen Fälle zuständig.

Der fallführende Staatsanwalt sagte auf Anfrage von TeleZüri, dass jene Verfahren, welche in seine Zuständigkeit fallen würden, noch hängig sind. Es dürfte sich dabei unter anderem um die Verfahren gegen die beiden im Rahmen der Grosskontrolle verhafteten Frauen handeln.

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Die Nachdemo.Bild: screenshot zürinews

Organisierter Widerstand gegen Strafbefehle

Vergangenen Sonntag fand in Zürich ein Austauschtreffen der kürzlich Verurteilten statt. Dies geht aus einem Instagram-Post hervor. «Wir lassen uns von den Bullen nicht einschüchtern und lassen niemanden allein», schreiben die Linksautonomen auf dem Profil «wirtrageneurekrisenicht».

Beim Treffen an einem geheimen Ort wollen sie besprechen, wie mit den Strafbefehlen umgegangen werden soll. (orgetorix kuhn)

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1. Mai- Demo steht im Zeichen des Frauenstreiks
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1. Mai- Demo steht im Zeichen des Frauenstreiks
Der Umzug in Zürich startete um 10 Uhr beim Helvetiaplatz.
quelle: epa/keystone / ennio leanza
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