Schweiz
Zürich

Influencer Travis the Creator verweigert vor Gericht Aussage

Zürcher Influencer «Travis the Creator» beteuert Unschuld – Urteil folgt am Freitag

Unter Tränen hat der 30-jährige Influencer «Travis the Creator» am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich seine Unschuld beteuert. Er sei kein Vergewaltiger. Die Staatsanwältin glaubt ihm kein Wort. Das Urteil wird am Freitag eröffnet.
01.12.2025, 09:0801.12.2025, 17:37

«Er ist kein Kind von Traurigkeit, aber er ist kein Vergewaltiger», sagte die Anwältin des 30-jährigen Influencers aus Ghana in ihrem Plädoyer. Was er hingegen getan habe: Die Naivität von Frauen ausgenutzt, indem er ihnen versprochen habe, sie im Fashion- und Musikbusiness gross rauszubringen.

Travis the Creator
Travis the Creator wird mit schweren Vorwürfen konfrontiert.Bild: Instagram

Um die Frauen «aufzulockern», nutzte er den Spruch «Don't be shy» – sei nicht schüchtern. Diesen druckte er auch auf T-Shirts und rief später sogar eine Partyreihe mit diesem Namen ins Leben.

Für die Anwältin ist das Strafverfahren gegen «Travis» jedoch keineswegs ein «Me-Too-Fall», sondern eine Hetzjagd. Die Anzeigen wegen Vergewaltigung seien erst eingegangen, nachdem ein angebliches Opfer ein Video auf Instagram gepostet habe.

Von ursprünglich sieben Verfahren seien aber zwei bereits eingestellt worden, weil sich die Aussagen der Opfer als unwahr herausgestellt hätten. Auch an seinem heutigen Wohnort Spanien habe es Anzeigen gegen ihn gegeben, auch diese seien eingestellt worden.

Angeklagter beteuert unter Tränen Unschuld

Am Montag ging es in Zürich schliesslich um fünf Fälle von Vergewaltigung. Die Anwältin forderte für den Party-Organisatoren einen Freispruch, nur schon deshalb, weil die Delikte vor 2024 passiert sind, also vor der Einführung des neuen Sexualstrafrechts.

Bis dahin brauchte es für den Straftatbestand Vergewaltigung den expliziten Widerstand des Opfers. Es musste sich physisch wehren. Das reine Übergehen eines «Nein», wie es «Travis» vorgeworfen wird, reichte früher nicht für eine Verurteilung. Wie das Urteil am Freitag ausfallen wird, ist deshalb offen.

«Travis the Creator» wollte am Montag keinerlei Aussagen machen, er beteuerte im Schlusswort aber unter Tränen, das er kein Vergewaltiger sei. Es tue ihm leid für alle Frauen, die den Sex mit ihm so erlebt hätten und seit Jahren leiden würden.

Sechs Jahre Haft gefordert

Für die Staatsanwältin ist der 30-Jährige aber eindeutig ein Vergewaltiger: Sie klagt den wegen Schändung vorbestraften Influencer wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung an. Dafür soll er sechs Jahre ins Gefängnis.

Weil es sich bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung um so genannte «Katalogdelikte» handelt, soll er danach für zwölf Jahre aus der Schweiz ausgeschafft werden.

«Travis» habe den Frauen vorgegaukelt, ihre Karriere im Fashion-, Model- und Musikbusiness zu fördern, sagte die Anklägerin in ihrem Plädoyer. Mit seinem Witz und Charme habe er ihr Vertrauen gewonnen. Dabei sei es ihm aber immer nur um seine Bedürfnisse gegangen.

Beim Foto-Shooting überrumpelt

Die Übergriffe ähnelten sich gemäss Anklage alle: Er traf die Frauen zu Foto-Shootings und überrumpelte sie dann. Die Frauen mussten – angeblich für die Fotos – leicht bekleidet auf allen Vieren posieren. «Er entblösste sich unbemerkt und überwältigte sie.»

Nach den Vergewaltigungen habe er getan, als sei «nichts gewesen». «Den Frauen erschwerte dies die Einordnung, dass ihnen etwas Unrechtes passiert ist», sagte die Staatsanwältin. An «Leute aus der Branche» habe er die Frauen natürlich nicht vermittelt.

Es gebe keinen Grund, weshalb die Frauen einvernehmlichen Sex im Nachhinein als Vergewaltigung darstellen und ein belastendes Strafverfahren auf sich nehmen sollten, so die Staatsanwältin. Die Frauen leiden gemäss ihren Anwältinnen bis heute.

Der 30-jährige Influencer aus Ghana, der einen grossen Teil seines Lebens in der Schweiz verbrachte, sagte in früheren Einvernahmen, dass alle Handlungen einvernehmlich gewesen seien. Das Urteil wird am Freitag um 11 Uhr eröffnet. (dab/sda)

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