Schweiz
Zürich

Obergericht Zürich verurteilt 40-Jährigen zu 13 Jahren

Obergericht Zürich verurteilt 40-Jährigen zu 13 Jahren

20.06.2024, 18:3420.06.2024, 18:34

Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 40-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Er hat im Vollzug eine ambulante Massnahme zu absolvieren.

Der geständige Schweizer hat im September 2016 in Zürich seine Untermieterin im Streit erdrosselt und sich anschliessend an ihrer Leiche vergangen.

Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht weitgehend den Entscheid des Bezirksgerichts. Dieses hatte den Mann im Mai 2022 zu 13,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und Verwahrung des Mannes und eine ambulante Massnahme gefordert.

Die Verteidigerin plädierte auf eine kurze Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, allenfalls Totschlag, und die umgehende Entlassung des Beschuldigten. Es sei für dessen Resozialisierung besser, die Therapie in Freiheit mit engmaschiger Betreuung zu absolvieren. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
«Wir fürchten um unser Leben» – Schwules Paar aus Russland muss Schweiz verlassen
Ilia und Dima flohen vor fünf Jahren aus Russland in die Schweiz. Nun wurde ihr Asylgesuch abgewiesen und die beiden fürchten sich vor einer Rückkehr. Eine letzte Hoffnung haben sie noch.
Dima hält die Hand seines Ehemanns Ilia. Er ist den Tränen nahe, als er im Videointerview mit watson sagt:
Zur Story