Schweiz
Zürich

Gericht in Bülach verurteilt gewalttätigen Mann zu Freiheitsstrafe

Schwangere Frau mehrfach attackiert: Gericht in Bülach verurteilt Mann zu Freiheitsstrafe

Ein 31-jähriger Mann hat seine schwangere Partnerin mehrfach geschlagen, gewürgt und sexuell genötigt. Das Bezirksgericht Bülach verurteilte ihn am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon er 6 Monate absitzen muss.
14.07.2026, 06:4014.07.2026, 13:47

«Sie müssen gewaltig an sich arbeiten», sage der Richter bei der Urteilseröffnung zum Beschuldigten. Der 31-jährige Italiener hatte seine Partnerin zwischen September 2022 und März 2024 mehrfach attackiert. Er musste sich unter anderem wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten.

Der schlanke Mann erschien sehr gepflegt und in schwarzem Anzug vor Gericht. Selbstbewusst legte er dar, dass er bereits ein Lernprogramm absolvierte und dieses auf eigene Kosten weiterhin besuche. Denn offenbar kam es in der Beziehung zu seiner damaligen Partnerin mehrfach zu Auseinandersetzungen, bei denen er auch gröber handgreiflich wurde.

Gestörtes Selbstbewusstsein

So soll er sie in einem Urlaub mit der Hand dermassen geohrfeigt haben, dass sie vom Bett fiel und ihr Trommelfell verletzt wurde. Weiter soll er sie im sechsten Monat der Schwangerschaft so schwer geschlagen haben, dass sie eine Rippenfraktur erlitt.

Ausserdem habe er eine Fernbedienung mit voller Wucht gegen den Bauch der Schwangeren geworfen, so dass kurze Zeit später ihre Fruchtblase platzte und das Kind einen Monat zu früh auf die Welt kam. Im März 2024 soll er sie erst gewürgt haben, bis sie bewusstlos war. Anschliessend versuchte er, sie zu vergewaltigen. Als ihm das nicht gelang, zwang er sie laut Anklage unter Drohungen zum Oralverkehr.

Lebenslänglich, aber keine Verwahrung: Das Bezirksgericht Bülach hat im Mordfall Boppelsen/Utzingen sein Urteil gefällt. (Archivbild)
Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten.Bild: KEYSTONE

Aussagen ihrer Schwester und Spitalberichte bestätigen die Übergriffe und Körperverletzungen. Teilweise gab auch der Beschuldigte die Tätlichkeiten zu, jedoch seien diese nicht in der angegebenen Härte erfolgt.

Beschuldigte nimmt an Lernprogramm teil

Vor Gericht zeigte der Beschuldigte Reue. Er nehme an einem Lernprogramm der Kesb für Konflikt- und Gewaltprävention teil und zeigte sich bereit, eine ambulante psychologische Behandlung zu machen. Denn laut eines vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens, leide er an einer Störung des Selbstbewusstseins, sei aber zu den Tatzeiten voll schuldfähig gewesen. Rückfälle seien nicht ausgeschlossen.

Laut Aussagen des 31-Jährigen trifft er alle zwei Wochen seinen inzwischen dreijährigen Sohn und habe ein gutes Verhältnis zu ihm. «Ich möchte ein guter Vater sein und meine Zukunft besser gestalten», sagte er vor Gericht. Zur Mutter des Kindes, seiner damaligen Partnerin, bestehe kein Kontakt. Inzwischen befindet er sich in einer neuen Beziehung.

Unter Druck mitgemacht

«Die Beziehung zu ihrer damaligen Partnerin war eine einzige Nötigung», sagte der Richter am Dienstag. Der Beschuldigte habe durch die Körperverletzungen das Sicherheitsgefühl seiner Partnerin verletzt.

Dass sie bei den sexuellen Handlungen freiwillig mitgemacht haben soll, glaubte der Richter nicht. «Es ist nicht nachvollziehbar, dass ihre Partnerin, nachdem Sie sie so attackiert haben, Ihr gesamtes sexuelles Programm noch mitmachen wollte», sagte er. Sie habe unter Druck gehandelt. Das Gericht sprach den 31-Jährigen deshalb der versuchten Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig.

Das Würgen wertete das Gericht nicht als Gefährdung des Lebens, sondern als Körperverletzung. Denn dieses sei ein Teil des gesamten Geschehens gewesen. Hinzu kämen weitere Tätlichkeiten und Körperverletzungen.

Von den 2,5 Jahren Freiheitsstrafe muss der Beschuldigte zwei Jahre nur dann ins Gefängnis, wenn er sich in den nächsten drei Jahren noch einmal etwas zu Schulden kommen lässt. Zudem muss er eine Busse von 1500 Franken zahlen. Seiner damaligen Partnerin sprach das Gericht eine Gericht eine Genugtuung von 12'000 Franken zu.

Keine weitere Chance

Schliesslich sah das Gericht «ausnahmsweise», wie der Richter betonte, von einer Landesverweisung ab, da der Beschuldigte in der Schweiz aufgewachsen ist und sein Sohn hier lebe. Zudem hatten Staatsanwaltschaft und Verteidiger einen Verzicht auf den Landesverweis beantragt.

«Beim nächsten Mal gibt es jedoch das volle Programm», mahnte der Richter. Denn der Beschuldigte sei kein unbeschriebenes Blatt. «Eine weitere Chance erhalten Sie nicht». (nil/sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ursus3000
14.07.2026 07:17registriert Juni 2015
"Davon sollen sechs Monate vollzogen werden"
Ist ja lächerlich
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Panikmache und Doppelmoral
14.07.2026 08:19registriert Mai 2026
Lächerlich. Aber anscheinend möchte man Minimalstrafen, sodass der Täter bald weitere Frauen würgen kann. Es erinnert an die ganzen Islamisten, die immer alle 'polizeibekannt' sind. Aber bevor etwas geschieht, müssen Menschen sterben.
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Klangtherapie
14.07.2026 07:45registriert Dezember 2017
Ein Lernprogramm gegen häusliche Gewalt absolvieren. Momol das wirds mega bringen.
Ich hoffe für die Frau und das Kind das sie bereits weit weg sind und er nicht auch noch auf die Idee kommt ein Besuchsrecht für das Kind zu erwirken.
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