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Aargauer Staatsanwaltschaft zieht positive Bilanz: Kein Strafverfahren gegen FCZ-Fans 

Aargauer Staatsanwaltschaft zieht positive Bilanz: Kein Strafverfahren gegen FCZ-Fans 

27.04.2015, 10:0427.04.2015, 11:44

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat nach dem Grosseinsatz der Kantonspolizei beim Fussballspiel FC Zürich gegen FC Aarau vom Samstag keine Strafverfahren gegen die rund 300 FCZ-Anhängern eröffnet. Die Fans waren trotz Sperrung des Gästesektors im Stadion Brügglifeld angereist.

Die FCZ-Fans hätten sich ruhig verhalten, sagte Fiona Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es hätten weder Gewaltanwendungen noch Sachbeschädigungen stattgefunden.

Es habe auch keine Hinderungen einer Amtshandlung gegeben. Die Staatsanwaltschaft ziehe eine positive Bilanz, hielt Strebel fest. Keiner der von der Kantonspolizei angehaltenen und kontrollierten FCZ-Fans habe sich in einer Art und Weise verhalten, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würden.

Die Bilder vom Samstag 

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Aarau FCA-FCZ
Die ausgesperrten Fans des FC Zürich haben sich am Samstag auf dem Gästeparkplatz beim Stadion Brügglifeld in Aarau versammelt.
quelle: watson/dwi / watson/dwi
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Mehrere hundert Anhänger des FC Zürich waren ungeachtet der Sperrung des Gästesektors zum Auswärtsspiel ihres Klubs gegen den FC Aarau nach Aarau gereist. Die Fans wurden am Bahnhof kontrolliert und vor dem Stadion eingekesselt.

Nach Spielbeginn am frühen Abend begann die Polizei, die renitenten, aber friedlichen Fans gruppenweise in Kleintransportern abzuführen. Die Polizei nahm ihre Personalien auf und liess sie im Verlaufe des Abends wieder laufen.

Der Ausschluss der FCZ-Fans war am Donnerstag von der Kantonspolizei wegen der Gefahr von Ausschreitungen verhängt worden. Es war das erste Mal in der Schweiz, dass eine solche Verfügung von Seiten der Polizei ausgesprochen wurde.

Kosten des Polizeieinsatzes

Die Kosten des Polizeieinsatzes lassen sich gemäss des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) noch nicht beziffern.

Der FC Aarau muss in der laufenden Saison gemäss der von der Kantonspolizei Aargau erteilten Rahmenbewilligung bei Gesamtkosten von bis zu einer Million Franken einen Viertel der Aufwendungen übernehmen. Vom Betrag über einer Million Franken hat der Verein die Hälfte zu tragen.

In der Fussballsaison 2013/14 hatten die Einsätze der Aargauer Kantonspolizei bei Hochrisikospielen insgesamt Kosten von 1,387 Millionen Franken verursacht, wie der Regierungsrat in der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss im Februar bekannt gab. (sda/cma)

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