Die Fussball-Klubs von der Insel wird der Zugang zu europäischen Spielern nach dem Brexit deutlich erschwert. Denn ab 1. Januar 2021 unterliegen Spielertransfers aus der EU spürbaren Beschränkungen. Auf die neuen Vorgaben haben sich der englische Fussballverband (FA), die Premier League und die für die 2. bis 4. Liga zuständige English Football League (EFL) geeinigt. Wie die FA am Dienstag bekanntgab, wurden die Richtlinien vom britischen Innenministerium abgesegnet.
Es ändern sich vor allem zwei Dinge grundlegend:
In diesem Punktesystem werden Einsätze in Nationalteams, das Niveau des verkaufenden Vereins, Erfolge in kontinentalen Wettbewerben und die Zahl der Einsätze für den Klub bewertet. Wenn Spieler die Mindestzahl von 15 Punkten erfüllen, erhalten sie die Erlaubnis automatisch. Wer die Punktzahl knapp verfehlt, kommt für eine Ausnahmegenehmigung in Frage, über die eine Kommission entscheidet.
Das neue System erfülle die Anforderungen der FA, der Premier League und der EFL, hiess es in einer gemeinsamen Mitteilung. Es ermögliche den Zugang zu den besten Spielern und Talenten und sichere die Zukunft der englischen Nationalmannschaften, weil es die Einsatzmöglichkeiten für eigene Nachwuchsspieler schütze. Interessanterweise wollte die Premier League die Mindestpunktzahl für den automatischen Erhalt der Arbeitserlaubnis bei neun Punkten festlegen. Die FA dagegen hatte einen Mindestwert von 18 Punkten vorgesehen. Man fand mit den 15 benötigten Punkten also einen Kompromiss.
Sind damit die Zeiten vorbei, in denen die Premier League für absurde Millionenbeträge den anderen europäischen Klubs die Spieler wegkauften? Nein. Spieler aus den besten Ligen des Kontinents werden aufgrund ihrer bisherigen Leistungen, den gezahlten Löhnen und Ablösesummen die Mindestpunktzahl weiterhin locker erfüllen.
Auch Transfers aus der Schweiz nach Grossbritannien – wie etwa jener von Albian Ajeti 2019 von Basel zu West Ham United sollten grundsätzlich weiterhin möglich sein, sofern der Spieler volljährig ist. Zwar erhalten die Spieler nicht die volle Punktzahl für das Niveau des verkaufenden Vereins, mit den Punkten für Einsätze im Nationalteam, den Spielen in der Liga und der Ablöse- und Lohnsumme sollte es aber dennoch reichen, um die Mindestpunktzahl zu erreichen.
Knapper wäre es wohl bei Andi Zeqiri geworden, der sich diesen Sommer Brighton and Hove Albion anschloss. Die Ablösesumme und auch der Leistungsausweis sind deutlich kleiner als bei Ajeti. Es besteht aber die Möglichkeit, dass er eine Ausnahmegenehmigung erhalten hätte. Fälle wie jener von Lorenzo Gonzalez, der mit 16 in den Nachwuchs von Manchester City wechselte, oder von Jonas Elmer, der sich mit 17 Chelsea anschloss, sind gar nicht mehr erlaubt.
Die neuen Regeln gelten schon in der kommenden Transferphase. Grossbritannien hat die Europäische Union bereits im Januar verlassen. Bis Ende des Jahres gilt aber eine Übergangsphase, in der sich kaum etwas geändert hat. Wer, wie beispielsweise Albian Ajeti, Cedric Itten oder Granit Xhaka bereits vor dem Ende der Übergangsfrist in Grossbritannien gelebt hat oder bis dahin seinen Wohnsitz dort hat, kann noch bis zum 31. Dezember sein Aufenthaltsrecht beantragen. Er oder sie darf dann in der Regel auch bleiben und in Grossbritannien arbeiten. (abu/sda/dpa)