Entscheid gefallen: Xhaka und Embolo dürfen wieder für die Nati spielen
Der Captain Granit Xhaka und Stürmer Breel Embolo dürfen in den Kreis der Schweizer Nationalmannschaft zurückkehren. Das hat der Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) beschlossen. Die beiden fehlten zuletzt wegen Verfahren rund um den Erwerb gefälschter Covid-Zertifikate. Auch ohne das Duo gewann die Schweiz sämtliche ihrer vier Spiele in der Nations League im September und Oktober.
Murat Yakin reagierte mit Erleichterung auf die Nachricht. «Ich freue mich, dass ich für das Kaderaufgebot wieder uneingeschränkt selektionieren kann», so der Nationaltrainer.
Xhaka bleibt Captain
Man habe beide Fälle umfassend geprüft, schreibt der SFV in einer Mitteilung. Man sei zum Schluss gekommen, dass die Rückkehr der beiden Schlüsselspieler vertretbar sei.
«Die konkreten Umstände der beiden Angelegenheiten, die abgeschlossenen juristischen Verfahren und die bereits erfolgten sportlichen Konsequenzen sind in den Entscheid eingeflossen», wird Nationalteam-Direktor Pierluigi Tami zitiert. Der Tessiner nannte die Rückkehr «verantwortbar und richtig».
Klar ist zudem, dass Rekordnationalspieler Granit Xhaka (152 Länderspiele) Captain der Schweizer Nationalmannschaft bleibt. Das hätten Trainer Murat Yakin, sein Staff und der Spielerrat einstimmig entschieden, heisst es in der SFV-Mitteilung.
Leitlinien bei künftigen Vorfällen
Der SFV hat als Reaktion auf die beiden Fälle neue Leitlinien erlassen. «Damit schaffen wir erstmals eine einheitliche und transparente Grundlage für den Umgang mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten in allen Nationalteams», hielt SFV-Präsident Peter Knäbel fest. «Diese Leitlinien schaffen Orientierung und Verbindlichkeit. Sie helfen uns, schwierige Situationen nach klaren Grundsätzen zu beurteilen.»
Starre Grenzen werde es aber nicht geben, betonte Knäbel. Solche wären «weder sinnvoll noch gerecht», da jeder Fall unterschiedlich sei und einzeln beurteilt werden müsse.
Ein wesentlicher Bestandteil der Leitlinien ist eine Meldepflicht. Sie sieht vor, dass Mitglieder eines Nationalteams den Verband unverzüglich darüber informieren, wenn gegen sie eine Strafuntersuchung eröffnet, Anklage erhoben, ein Strafbefehl erlassen oder ein Urteil vorliegt. «Für uns ist wichtig, dass wir frühzeitig Kenntnis über einen Fall haben, um entsprechend handeln zu können», so Knäbel. Zur Aufgabe des Verbands gehöre es auch, eine betroffene Person in einer belastenden Situation eng zu begleiten.
Zwei Spiele in den nächsten Wochen
Für die Nati folgen im November die nächsten beiden Partien. Zunächst trifft sie am Freitag, 13. November auswärts in Maribor auf Slowenien. Den Abschluss der Nations-League-Kampagne bildet am Montag, 16. November das Heimspiel gegen Schottland in St.Gallen. (ram)
