Harald Naegeli: 77-Jähriger Sprayer muss wieder vor Gericht
Über Kunst lässt sich bekanntlich streiten. Doch laut Strafgesetzbuch stellen Graffitis nun mal eine Sachbeschädigung dar. 25 dieser Wandmalereien in Zürich sollen von Naegeli stammen.
05.10.17 – 08:29
Video: srf / Roberto Krone
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