Hurra, die Schweizer kommen! Am Samstag stürmten wieder ganze Horden über den Rhein – oder vielmehr: quälten sich im Schritttempo über die Grenzübergänge, fielen in badisch Laufenburg, Bad Säckingen und Rheinfelden ein, belegten sämtliche Parkplätze vor den Einkaufszentren und in den Innenstädten, traten sich in den Läden auf die Füsse und kauften die Regale leer. So ist es an jedem letzten Samstag im Monat, denn: Zahltag ist Super-Shopping-Schweizer-Day.
Was man mitnehmen darf und was nicht, was man verzollen muss oder müsste – das ist den meisten Super-Shoppern bekannt. Wenn man in die überquellenden Einkaufswagen blickt, fragt man sich indes schon: Interessiert es sie auch?
Sei es, wie es sei. Die az hat sich in das Einkaufsgetümmel gestürzt und gibt Antworten auf zehn Fragen rund um den Zoll, die man wissen muss. Oder auch nicht. Eine Warnung vorweg: Jeder Einkauf im Ausland geht zulasten der heimischen Unternehmen.
1: Ich lasse mir in Deutschland ein Zahnimplantat einsetzen. Muss ich es verzollen?
Wenn es hält, nicht. «Steuerfrei sind Implantate, die nicht ohne operativen Eingriff aus dem Körper entfernt und wieder eingesetzt werden können», erklärt Jasmine Blum, stellvertretende Informationsbeauftragte der Grenzwachtregion Basel. «Denn sie sind Teil des menschlichen Körpers. Nicht verzollt werden müssen deshalb etwa auch geflickte Löcher in den Zähnen oder Haarimplantate. Manch ein Schweizer Fachmann sagt zu dieser Regelung: Das ist ja zum Haareraufen!
2: Und wie sieht es mit meiner Zahnprothese aus?
Hier wird die Einfuhrsteuer fällig, denn eine Zahnprothese ist in der Regel nicht fest verschraubt und somit nicht Bestandteil des Körpers. Auch für Hörgeräte, Unterschenkelprothesen, Kontaktlinsen oder Brillen gilt: Der Zoll hat ein scharfes Auge darauf.
3: Ich kaufe neue Sommerreifen. Sind nur die Reifen zollpflichtig oder ist es auch die Arbeit?
Beides unterliegt der Einfuhrsteuer.
4: Wenn ich beim «Schmuggeln» erwischt werde, was sage ich dem Grenzwächter am besten?
Das ist Ihrer Fantasie überlassen. Die häufigste Antwort, welche die Grenzwächter laut Auskunft von Blum zu hören bekommen: «Das habe ich nicht gewusst, ich habe heute zum ersten Mal etwas im Ausland eingekauft.» Die az sagt: «Und die Kinder bringt der Storch.»
5: Was wird am häufigsten geschmuggelt?
Zweierlei: Waren, die bei der Einfuhr beschränkt sind und Waren, auf die ein hoher Zollansatz besteht. Im Klartext: Lebensmittel wie Fleischwaren, Tabakwaren und alkoholische Getränke. Letztere sollte man nicht vor der Rückfahrt geniessen, denn auch das kann zu Problemen am Zoll führen – aber das ist ein anderes Thema.
6: Der Super-Mega-Schmuggeltag ist der Samstag. Stimmt's?
Er ist sicher ein heisser Anwärter auf diesen Titel. Auf einen bestimmten Wochentag als hohe Zeit des Schmuggelns mag sich Blum zwar nicht festlegen. «Wir stellen aber fest, dass vor allem Ende Monat, vor Feiertagen oder während der Grillsaison die Zahl der Schmuggelfälle zunimmt.»
7: Die EM steht vor der Tür! Für das Startspiel der Schweiz gegen Albanien muss ein 10-Liter-Bierfässchen her. Da wir es zu zweit holen und pro Person ja 5 Liter zollfrei sind, ist kein Zoll fällig. Oder?
Falsch gedacht. Da sich das Fässchen nicht teilen lässt (oder im Teilungsfalle der Inhalt bachab geht, was wenig zielführend ist), muss für das Bier Zoll gezahlt werden; zwei Franken pro Liter. Die Teilungs-Frage stellt sich am Zoll immer wieder. «Es kommt durchaus vor, dass Reisende denken, sie können die Beträge einzelner Gegenstände auf mehrere Personen aufteilen», sagt Blum.
8: Welches ist der glücklichste Moment im Leben des Grenz-Hoppers?
Ganz klar der Moment, wenn der Stempel des deutschen Zollbeamten auf den grünen Zettel fällt. Denn dieser kurze, Paukenschlag-ähnliche Ba-Dam-Vorgang ist pures Geld wert; dank ihm bekommen Herr und Frau Schweizer die deutsche Mehrwertsteuer von 7 oder 19 Prozent zurück. Entsprechend eifrig gehen die Schweizer auch auf Stempeljagd: Im letzten Jahr liess sich ein Einkaufstourist sogar einen Kassenbeleg über 10 Cents für einen Einkaufsplastiksack abstempeln; er bekam so stolze 1,9 Cent zurück. Wie heisst es so schön: Auch Kleinvieh macht Mist.
9: Was sagen die deutschen Grenzbeamten dazu?
Sie schweigen und stempeln. Ihre Mimik indes scheint bisweilen zu sagen: Die spinnen, die Schweizer. Da die bis zu 18 Millionen grünen Zettel, die deutsche Zollbeamte pro Jahr abstempeln, in den Arm gehen – die Folge sind häufige Sehnenscheidenentzündungen –, hat der Bund die Beamten kürzlich mit Stempelautomaten ausgerüstet. Zudem wird die Einführung einer Bagatelluntergrenze geprüft: Die Mehrwertsteuer soll erst ab einem Mindesteinkauf von 50 Euro erstattet werden. Italien, Frankreich und Österreich haben solche Untergrenzen längst eingeführt.
10: Zollfrei ist die Einfuhr von einem Kilogramm Fleisch. Bin ich mit fünf Kilogramm schon ein Gross-Schmuggler, ähm, Importeur?
Mitnichten, die Grenzwache stösst auf ganz andere Fleischberge. Im April ging ihr ein Chinese ins Netz, der in seinem bis unters Dach vollgestopften Auto 468 Kilogramm Lebensmittel dabei hatte. Poulet, Ente, Crevetten & Co. waren für ein Restaurant bestimmt; der Mann ist Koch. Gleichentags stoppten die Grenzwächter ein Auto, in dessen Kofferraum sie Hackfleisch gleich sackweise vorfanden. Dazu lässt sich nur noch eines sagen: Das geht auf keine Kuhhaut!
(aargauerzeitung.ch)