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EuGH bestätigt Rekordstrafe für Google

Rekordstrafe für Google in Europa – wegen Missbrauchs seiner Marktmacht

Der amerikanische Tech-Konzern muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von umgerechnet fast 4 Milliarden Franken zahlen.
02.07.2026, 09:4702.07.2026, 10:13

Google habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos.

Strafe der EU-Kommission war ursprünglich sogar noch höher

Den Grossteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoss und verhängte 2018 ein Bussgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.

Konkurrenz unfair eingeschränkt

Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen und zu stärken.

Nach einem Einspruch des Unternehmens und seines Mutterkonzerns Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hiess es am Mittwoch aus Luxemburg.

Eine ganze Reihe von hohen Strafen gegen Google

Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit hohen Wettbewerbsstrafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert.

Der US-Konzern konnte die Bussgelder bisher gut verkraften – das Online-Werbegeschäft bringt Geschäftsquartal für Geschäftsquartal einen zweistelligen Milliardenbetrag – nicht zuletzt wegen der marktdominierenden Stellung.

In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen.

Dazu kommen nach Gerichtsangaben Zinsen in Höhe von umgerechnet etwa 419 Millionen Euro, die Google zahlen muss. Insgesamt ergibt sich so eine Summe von umgerechnet fast 1,6 Milliarden Franken.

Quellen

  • Nachrichtenagenturen SDA, AWP, DPA

(dsc)

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Die beliebtesten Kommentare
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Yorick
02.07.2026 10:18registriert Juni 2023
Liebe WeKo, schweizer Gerichte und schweizer Parlamentarier:
Bitte zuschauen und daraus lernen. So geht Wettbewerbsrecht.
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