Damit hat der Bundesrat nicht gerechnet: In einem Bericht zum Einkaufstourismus von Ende Mai bezeichnete es die Schweizer Landesregierung noch als unwahrscheinlich, dass Deutschland Einkaufstouristen die Mehrwertsteuer künftig erst aber einem bestimmten Betrag rückerstatten könnte: «Bei verschiedenen Gesprächen zeigte sich, dass der politische Wille von Seiten Deutschlands fehlt, eine Bagatellgrenze einzuführen.»
Jetzt, wenige Wochen später, zeichnet sich das Gegenteil ab: Der Rechnungsprüfungsausschuss des deutschen Bundestages hat Finanzminister Olaf Scholz vor kurzem aufgefordert, ausländischen Shoppern die Mehrwertsteuer nur noch bei Einkäufen ab einer Bagatellgrenze von 175 Euro zurück zu erstatten. Bis zu 80 Prozent der Einkäufe wären potenziell betroffen.
Und es ist nicht das einzige Ungemach, das Schweizer Einkaufstouristen erwartet: Zwar lehnte der Ständerat in der Frühlingssession mehrere Vorstösse ab, welche eine Senkung der Wertfreigrenze von heute 300 Franken für eingeführte Waren verlangten – dies jedoch primär, um den Bericht des Bundesrates abzuwarten. Dieser liegt jetzt vor.
Bereits an ihrer nächsten Sitzung vom 29. August wird die vorberatende Wirtschaftskommission diskutieren, wie das Shoppen beim nördlichen Nachbarn zum Schutz des Schweizer Detailhandels verteuert werden kann. «Ich werde sicher etwas vorschlagen», kündigt der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser an und verweist auf eine Liste mit einem Dutzend möglicher Massnahmen, welche der Bundesrat in seinem Bericht von Ende Mai aufführte. Eine Auswahl:
Die Schweiz könnte künftig Wareneinfuhren bereits unter 300 Franken mit der Mehrwertsteuer belasten. Zum Beispiel ab 150, 100, 50 oder sogar 0 Franken. Der Bundesrat warnt jedoch, dass der Einfluss auf den Einkaufstourismus gering wäre und mit «wesentlich mehr Verzollungen und Kontrollen» zu rechnen wäre. Insbesondere eine vollständige Aufhebung der Steuerbefreiung sei «kaum umsetz- und vollziehbar», da bereits ein kleines Mitbringsel wie ein Schlüsselanhänger eine Besteuerung auslösen würde.
Wer von der 300-fränkigen Wertfreigrenze profitieren will, müsste künftig nachweisen, dass er oder sie sich mindestens einen Tag in Deutschland aufgehalten hat. Alle anderen erhalten keinen oder einen geringeren Freibetrag.
Bei dieser Massnahme würde die Schweiz den Freibetrag bei der Einfuhr an die Bagatellgrenze des Herkunftslandes angleichen. Wer in Österreich shoppt, müsste Einkäufe bis 75 Euro nicht versteuern. Wer in Frankreich einkauft, dürfte Waren bis 175 Euro steuerfrei einführen.
Bei dieser Massnahme müssten Einkaufstouristen in einer Verzollungs-App ankreuzen, dass sie die Mehrwertsteuer im Herkunftsland nicht zurückgefordert haben oder zurückfordern werden. «Diesen Negativbeweis zu erbringen, dürfte ohne Beteiligung des ausländischen Staates unmöglich sein», schreibt der Bundesrat.
Die Schweiz könnte den Steuersatz für Wareneinkäufe aus dem Ausland gegenüber dem Normsatz von 7.7 Porzent erhöhen, um den Einkaufstourismus einzudämmen. «Der Effekt dürfte noch wirkungsvoller sein, wenn gleichzeitig die Wertfreigrenze gesenkt würde», heisst es im Bericht.
Ebenfalls vorstellbar wäre es, dass die Schweiz eine Verzollungsgebühr für Auslandeinkäufe einführt. Ob diese handelsrechtlich zulässig ist, müsste laut Bundesrat erst noch geklärt werden.
Die einzige sinnvolle Massnahme, um die Auslandseinkäufe zu verringern ist, endlich Paralellimporte ohne Einschränkungen zu gestatten. Und die Hersteller zwingen, direkt zu liefern, nicht über Monopol-Importeure. Das würde einfacher zu bewerkstelligen sein, wenn wir in der EU wären...