Just Eat will nur noch pro Lieferung zahlen – und könnte über Sexspielzeug stolpern
Die Essens-Kuriere haben den Schriftzug «Just Eat» auf ihrem orangenen Rucksack mit einer Spraydose übermalt. «Just starve», einfach hungern, steht nun dort. Vor dem Hauptsitz der Firma, die nach eigenen Angaben 1,5 Millionen Kunden mit Essen versorgt, demonstrierten am Donnerstagabend Personal und Gewerkschaften. Just Eat hat angekündigt, einen grossen Teil seiner rund 700 Essenskuriere zu entlassen.
Zurzeit läuft ein Konsultationsverfahren, doch geplant ist, dass künftig Kuriere in der Deutschschweiz flexibel Aufträge über eine Plattform vermittelt bekommen. Bezahlt werden soll pro Lieferung, die Vergütung je nach Tageszeit und Auftragslage variieren. Es ist das Gig-Economy-Modell, das der US-Konzern Uber weltweit bekannt machte und in die Schweiz brachte.
Lokale Anbieter werden verdrängt
Gig-Economy-Firmen verdrängen lokale Anbieter. Die Kurierzentrale Basel stellt ihren Essenslieferdienst Velogourmet aufgrund der Konkurrenz durch Plattformen wie Uber Eats Ende April 2027 ein. «Sie können günstiger liefern, weil sie sich nicht an die Gesetze halten», sagt Inhaber Jérôme Thiriet.
Er zeigt aber Verständnis für die Pläne von Just Eat. «Warum soll Just Eat Regeln befolgen, die andere nicht einhalten?» Er selbst habe sich gegen das Plattform-Modell entschieden, weil es der Gesellschaft schade. Thiriet ist auch Grossrat der Grünen im Kanton Basel. Er kritisiert die Untätigkeit der Politik: «Seit Jahren geschäftet Uber, ohne sich ans Gesetz zu halten, aber es wird nichts dagegen unternommen.»
Ähnlich sieht es die Gewerkschaft Unia. Diese Woche hat sie unter dem Titel «Ausbeutung und illegale Scheinselbstständigkeit bei Uber, Just Eat & Co. stoppen!», eine Petition lanciert.
Tatsächlich haben Schweizer Gerichte das Uber-Modell wiederholt infrage gestellt. Das Bundesgericht entschied 2023 in einem Streit mit der Zürcher Ausgleichskasse, dass die Fahrer im damaligen Modell als unselbstständig Erwerbende einzustufen sind. Bereits 2022 hatte es in einem Genfer Verfahren festgehalten, dass Uber-Eats-Kuriere Angestellte sind. Und im Kanton Waadt stellte das Kantonsgericht 2023 rechtskräftig fest, dass Uber gegenüber den Kurieren als Arbeitgeberin gilt.
Uber hat sein Geschäftsmodell seither verändert. In Teilen der Westschweiz arbeitet Uber Eats mit Flottenpartnern, bei denen die Kuriere angestellt sind. In der Deutschschweiz hält Uber Eats grundsätzlich am Modell mit Selbstständigen fest und hat die Vertragsbedingungen angepasst. Damit müssen die Behörden erneut beurteilen, ob die Kuriere Selbstständige sind.
Diese Beurteilung ist noch nicht abgeschlossen. Vor dem Zürcher Sozialversicherungsgericht ist ein Verfahren zu den Beiträgen bis Ende 2022 hängig. Für die Zeit danach stehen entsprechende sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen und Entscheide noch aus, wie die Luzerner Kantonsregierung auf eine parlamentarische Anfrage festhielt. Uber hat seinen Sitz in Luzern, Uber Eats in Zürich.
Nutzen die Uber-Firmen das System aus, um ein gesetzeswidriges Geschäftsmodell aufrechtzuerhalten? «Für Uber Eats hat die Einhaltung der Schweizer Gesetze und Vorschriften oberste Priorität», heisst es in einer Stellungnahme. Die Betriebsmodelle seien in jedem Kanton an neue regulatorische Rahmenbedingungen angepasst worden. Mit den Behörden führe man «einen aktiven, konstruktiven Dialog» über das Betriebsmodell.
Just Eat äussert sich nicht detailliert zum geplanten Modell. Eine Sprecherin versichert, man halte sich an sämtliche gesetzlichen Vorgaben.
Lieferung von Non-Food-Produkten könnte Folgen haben
Während die Behörden nicht nachkommen, die Anpassungen bei Uber zu beurteilen, stellt die Ausweitung des Sortiments das Uber-Modell infrage. So hat das Bundesverwaltungsgericht Ende Juni festgestellt, dass Uber Eats wegen der Lieferung von Haushaltsartikeln, Kosmetik und anderen Waren als Postdienstleister gilt und darum dem Postgesetz untersteht. Dieses verpflichtet zur Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen. Als solche gelten ein Anschluss an einen Gesamtarbeitsvertrag oder ein Mindeststundenlohn von 19 Franken. Uber Eats hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen.
Just Eat hat zuletzt ebenfalls das Angebot ausgeweitet. Neben Migrosprodukten wird auch Sexspielzeug geliefert. Besonders beliebt sei Gleitcreme, heisst es in einer Auswertung. Sollte das Bundesgericht Uber Eats dem Postgesetz unterstellen, dürfte auch Just Eat künftig dazu verpflichtet werden, die angekündigten Umstrukturierungen mit dem Postgesetz in Einklang zu bringen. Die Postkommission trifft im Moment entsprechende Abklärungen, wie ein Sprecher auf Anfrage bestätigt. (schweizheute.ch)
