Wirtschaft
Schweiz

Der Basler Konzern Avolta/Dufry im Millionenstreit

Chaos in der Chefetage: Ein Basler Konzern im Millionenstreit

Beim Basler Duty-free-Konzern Avolta/Dufry balgen sich die obersten Manager um Millionenabfindungen. Gerichtsurteile bringen einen Einblick in die Teppichetage.
21.07.2026, 05:1421.07.2026, 05:14
Christian Mensch / ch media
Als Avolta noch Dufry hiess - Die Zentrale des Handelskonzerns am Brunngässli
Als Avolta noch Dufry hiess - Die Zentrale des Handelskonzerns am BrunngässliBild: Nicole Nars-Zimmer

Avolta heisst der Basler Konzern, den kaum jemand unter diesem Namen kennt. Seinen Hauptsitz hat er in einem anonymen Glasgebäude am Picassoplatz. Als Dufry, so der vormalige Name, ist er aber vor allem den Flugpassagieren bekannt. Schliesslich betreibt er unter dieser Marke auf Flughäfen weltweit zollfreie Einkaufszonen. Seinen Ursprung hat er jedoch als Basler Tabakgrosshandelsunternehmen Weitnauer an der Petersgasse.

Der Konzern, dessen Aktien an der Börse gehandelt werden, hat mit dem Fluggeschäft längst abgehoben. Knapp 14 Milliarden Franken Umsatz werden jährlich in 65 Ländern und mit rund 2'300 Läden erwirtschaftet. Erst kürzlich wurde der Vertrag mit dem Zürcher Flughafen bis ins Jahr 2035 verlängert. Doch auch bei den Managementlöhnen hat der Konzern die Bodenhaftung verloren; sie gehören schweizweit zu den höchsten.

Urteile aus einem Gerichtsverfahren werfen nun ein Schlaglicht auf die Chefetage des Handelskonzerns. Es geht um umstrittene Trennungen, um hohe Abfindungen, um unklare Regelungen und undurchsichtige Strukturen.

Eine grosszügige Vereinbarung

Im Oktober 2020 wurde der stellvertretende Konzernchef in einer Medienmitteilung mit warmen Worten verabschiedet. «Im Namen des Dufry-Verwaltungsrates und des gesamten Managementteams», so der CEO, wolle er ihm «für den aussergewöhnlichen und langjährigen Beitrag zum Wachstum des Unternehmens danken». Ende Jahr werde er im Rahmen einer Reorganisation aus dem Unternehmen ausscheiden.

Offenkundig war der Ausstieg bereits im Juni zuvor vereinbart worden, wobei strittig scheint, ob der Manager selbst gekündigt oder ob ihn der Verwaltungsrat abberufen hatte. Im November jedenfalls unterzeichnete der Manager eine sehr attraktive Abgangsvereinbarung. Demnach sollte ihm nicht nur der Lohn von 4,2 Millionen Euro ein Jahr weiterbezahlt werden. Er sollte ausserdem für ein weiteres Jahr ein Konkurrenzverbot einhalten und dafür mit einem weiteren Jahresgehalt abgegolten werden.

Die Folgen der Abzockerinitiative

Eine Abgangsentschädigung von zwei Jahresgehältern war bereits in seinem ersten Arbeitsvertrag von 2004 vorgesehen. Ein neues Reglement infolge der Abzockerinitiative untersagte 2014 jedoch einen solchen goldenen Fallschirm, worauf das zweite Jahr gekippt, dafür die Kündigungsfrist auf 12 Monate verlängert wurde.

3,2 Millionen Franken erhielt der Manager als Bonus für das Jahr 2020 noch ausbezahlt. Doch der Prozess stockte, als es um die weiteren Millionen-Auszahlungen ging. Verhandlungen über eine neue Abgangsvereinbarung blieben ohne Einigung. Der Manager drohte zu klagen. Nun startete Avolta eine interne Untersuchung, die zu dem verblüffenden Schluss kam: Aufgrund von formalen Fehlern sei die Vereinbarung vom November 2020 gar nicht gültig und zudem widerspreche sie den internen Richtlinien.

Der willkommene Formfehler

Die juristische Spitzfindigkeit der Avolta-Anwälte: Der CEO hatte die Abgangsvereinbarung alleine unterschrieben, obwohl ein zweiter Zeichnungsberechtigter sie hätte gegenzeichnen sollen. Und vor allem: Der CEO hatte im Namen der Basler Firmenholding unterschrieben – der Manager war jedoch seit 2007 offiziell bei einer Zürcher Tochterfirma angestellt. Deshalb sei die Vereinbarung ungültig.

Der um seine Millionen gebrachte Manager klagte nun auf Auszahlung von insgesamt 6,5 Millionen Franken. Doch ohne Erfolg. Sowohl das Basler Zivilgericht als auch das Appellationsgericht und jüngst das Bundesgericht stützten die Ansicht der Firma: Der Vereinbarung sei aufgrund des formalen Fehlers nichtig.

Die Gerichtsurteile machen jedoch deutlich, dass das oberste Management die Übersicht über die komplexe Struktur verloren hatte. Es schien ihm auch ziemlich egal zu sein, aus welcher Firmenkasse die Löhne und Boni genommen wurden.

Die Gehälter sind unverändert hoch

Selbst der Personalchef konnte während des Gerichtsverfahrens nicht schlüssig Auskunft geben. Da die Sache «komplex» sei, könne er nichts sagen, da er «nichts Falsches» sagen wolle. Der CEO gab zu Protokoll, er wisse auch nicht nicht so genau, was in welcher Firma sei. Beide mussten mittlerweile das Unternehmen verlassen, wie den Urteilen des Appellations- und des Bundesgerichts zu entnehmen ist.

An der Salärpraxis hat sich nichts geändert. Der Verwaltungsratspräsident Juan Carlos Torres Carretero erhielt für das Geschäftsjahr 2025 insgesamt 5,2 Millionen Franken. Der neue CEO Xavier Rossinyol konnte sich 9 Millionen Franken zuschreiben. Er gehört damit weiterhin zu den bestbezahlten Managern der Schweiz. (schweizheute.ch)

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    Davoser86
    21.07.2026 06:21registriert Mai 2020
    Ein schönes Beispiel über Macht und Gier, welche ihr freies Spiel in unserem Land treiben dürfen. Die Abzockerinitiative mal ausgenommen, haben wir uns mit unserem Wahlverhalten für solch ein System entschieden. Die Kosequenz: Diese stinkreichen Manager kaufen dann Immobilien, die sie uns dann teuer vermieten… so wundervoll #ironie-off
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    Mätse
    21.07.2026 06:31registriert September 2015
    Ok, mein Eindruck, nichts im Duty-Free Shop am Flughafen zu kaufen, weil es reine Abzocke ist, hat durchaus seine Berechtigung. Dadurch werden vor allem einige Abzocker reich gemacht.
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    DerPhysiker
    21.07.2026 07:04registriert Februar 2022
    Ein "Top"-Manager, der bei einer millionenschweren Vereinbarung nicht sichergestellt hat, dass sie von der richtigen Firma ausgestellt und von den richtigen Zeichnungsberechtigten unterschrieben ist ...🙈
    Anforderungsprofil klar verfehlt, mein Mitleid mit dem Geschassten hält sich in Grenzen.
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