Das Parlament will das Geldwäschereigesetz in einigen Punkten verschärfen, lehnt aber neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater ab. Am Mittwoch hat der Ständerat die letzte Differenz in der Vorlage bereinigt. Diese ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.
Den Weg für eine mehrheitsfähige Lösung ebnete vergangene Woche der Nationalrat, indem er weitgehend den Vorschlägen des Ständerats folgte. Schliesslich setzte sich in beiden Räten eine bürgerliche Mehrheit durch, die dem Credo folgte: «Lieber eine kleine Reform als keine Reform.»
Noch im vergangenen Oktober drohte das Gesetz an einer Links-Rechts-Allianz zu scheitern. SP und Grüne argumentierten damals wie heute, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringe.
Kurz vor dem definitiven Scheitern schwenkte die SVP, welche grundsätzlich keinen Handlungsbedarf sieht, um. Sie befand, dass die Lösung des Ständerats tragfähig sei. Man wolle dem Ruf des Schweizer Finanzplatzes folgen, der eine schlichte Reform unterstütze.
Die kleine Kammer hatte im Herbst der Kritik der Rechtsbranche Rechnung getragen, dass auch Anwältinnen und Anwälte unter das geänderte Gesetz fallen sollten. Sie strich die entsprechenden Bestimmungen in der Herbstsession aus der Vorlage. Anwälte und Treuhänder sollen also auch künftig nicht den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes unterstehen.
Die Bürgerlichen im Nationalrat bezeichneten die Lösung des Ständerats als Kompromiss. Die vorliegende Reform sei ein erster Schritt, mit dem die meisten internationalen Empfehlungen umgesetzt würden.
Weitere Verschärfungen des Gesetzes, wie sie der Bundesrat vorsah, waren in den Räten ebenfalls nicht mehrheitsfähig. So wird der Schwellenwert für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel von heute 100'000 Franken nicht gesenkt. Der Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes wird auch nicht auf jene Personen ausgedehnt, die gewerbsmässig Schmelzprodukte herstellen.
Die betroffene Branche und die Ratslinke wünschten sich neue Regulierungen. Obwohl das Anliegen auch in der Mitte Sympathien genoss, wurde es schliesslich abgelehnt - zugunsten einer raschen Reform. Es ging um den «kleinsten gemeinsamen Nenner», wie in den beiden Räten immer wieder zu hören war.
Unter dem Strich verbleiben nur noch wenige Anpassungen. Im Visier sind etwa Vereine, die im Ausland an der Sammlung oder Verteilung von Geldern zu karitativen Zwecken beteiligt sind - und damit einem erhöhten Risiko für Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ausgesetzt sind. Sie sollen neue Vorschriften einhalten müssen.
Offen blieb bis zuletzt die Frage, wann Banken und andere Finanzintermediäre einen Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen. Heute reicht dafür ein einfacher Verdacht aus, dass Gelder aus krimineller Herkunft stammen könnten.
Neu müssen Banken «einen konkreten Hinweis oder mehrere Anhaltspunkte» auf kriminelle Gelder haben, die «aufgrund zusätzlicher Abklärungen nicht ausgeräumt werden können». Erst dann sind sie verpflichtet, die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) über ihren Verdacht zu informieren. Der Ständerat stimmte seiner eigenen, vom Nationalrat leicht verschärften Lösung stillschweigend zu.
«Wir haben uns der bisherigen Praxis des Bundesgerichts angenähert», sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Lösung sei «genügend».
Nach Verabschiedung der Mini-Reform durch das Parlament dürfte der Druck auf die Schweiz hoch bleiben, ihre Geldwäschereiregeln weiter zu verschärfen. Die «Groupe d'action financière» (Gafi) - eine Arbeitsgruppe der G7-Staaten - hat den Schweizer Finanzplatz seit längerem im Auge. Ihr Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen.
Die Kritiker werden nun nicht verstummen. «Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wir werden ihnen bald die nächste Revision unterbreiten mit neuen Lösungen», sagte Maurer. (aeg/sda)