Wirtschaft
Schweiz

Parlament ist gegen Steuern auf Trinkgelder

Parlament ist gegen Steuern auf Trinkgelder

14.09.2026, 18:3114.09.2026, 18:31

Auf Trinkgelder werden in der Schweiz weiterhin keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat eine Motion mit dieser Forderung gutgeheissen.

Die grosse Kammer nahm den Vorstoss des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder mit 125 zu 51 Stimmen bei 21 Enthaltungen an. Der Ständerat hatte die Motion bereits in der Frühjahrssession gutgeheissen.

Ungleichbehandlung je nach Zahlart

Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Von Steuern und Sozialausgaben ausgenommen sein sollen demnach auch elektronisch bezahlte Trinkgelder. Hintergrund ist, dass Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rahmen der AHV-Reform 2030 hatte prüfen lassen, ob elektronisch gewährte Trinkgelder steuer- und beitragspflichtig werden sollen.

Rieder argumentierte in der schriftlichen Begründung der Motion, dies würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Denn in bar bezahlte Trinkgelder blieben damit abgabefrei. Dagegen müsste das Personal auf digital erhaltene Zuwendungen Sozialabgaben und Einkommenssteuern zahlen.

Bundesrat befürchtet generelle Ausnahme

Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission war für den Vorstoss. Angesichts der zunehmenden Verbreitung elektronischer Zahlungen sei es sinnvoll, den Rechtsrahmen zu klären.

Es gehe darum, die bewährte Handhabung von Trinkgeldern weiterzuführen, sagte Lorenz Hess (Mitte/BE). Er warnte auch, die Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Beschäftigte in Tieflohnbereichen schlechter gestellt würden.

Die Befürchtung, elektronisch bezahlte Trinkgelder würden künftig systematisch der AHV-Beitragspflicht unterstellt, sei unbegründet, präzisierte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat. Der Bundesrat ziehe lediglich in Betracht, zu definieren, ab welcher Grenze Trinkgelder einen wesentlichen Lohnbestandteil ausmachten. Die Motion gehe zu weit, weil sie eine generelle Ausnahme schaffe.

Gegner warnen vor Schwarzarbeit und Missbrauch

Der Bundesrat machte weitere Einwände geltend. Es gehe darum, Arbeitnehmende sozial abzusichern und dafür zu sorgen, dass jeder verdiente Franken in die Rentenberechnung einfliesse.

In einigen Fällen spreche man von 20 bis 30 Prozent des Einkommens, hatte Baume-Schneider bereits im März im Ständerat gesagt. Auch verändere sich der Charakter des Trinkgeldes, wenn bei Kartenzahlungen systematisch nach einem Trinkgeld gefragt werde.

Auch eine Minderheit aus den Reihen der Linken und der GLP stellte sich ohne Erfolg gegen den Vorstoss. Die Abschaffung der Steuer- und Sozialabgabenpflicht für Trinkgelder würde Missbrauch und Schwarzarbeit fördern, wandte sie ein. Zudem seien Trinkgelder gerade in Branchen mit geringen Löhnen gängig. Die soziale Absicherung der in diesen Bereichen tätigen Personen drohe geschwächt zu werden.

Heute habe sich eine pragmatische Praxis eingebürgert, wonach grössere Trinkgelder an den AHV-pflichtigen Lohn anzurechnen seien, appellierte Barbara Gysi (SP/SG) ohne Erfolg an den Rat. Daran solle man festhalten. Mit der Motion wäre dies aber nicht der Fall. (sda)

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94 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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peterli90
14.09.2026 19:13registriert Mai 2017
Ich habe eine ganz einfache Frage: Wieso sollte Trinkgeld überhaupt von den Sozialversicherungen und Einkommenssteuern ausgenommen sein? Der Konnex ist doch klar: Man zahlt mehr für (gute) Arbeit. Der Kausalszusammenhang ist somit das Arbeitsverhältnis. Wieso sollte das nicht steuerbar sein?
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Nixnutz
14.09.2026 19:26registriert Mai 2017
Jeder andere mit Lohnausweis versteuert jeden Franken, nur für die Gastro gilt was anderes. Nebst der 1. Säule wird auch nicht in die 2. Säule eingezahlt. Die Renten / Kapital aus den Sozialversicherungen werden somit tiefer ausfallen, als sie eigentlich sein könnten. Wieso beschleicht mich das Gefühl, hier wird mit ungleichen Ellen gemessen.
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Cmdr_Zod
14.09.2026 19:36registriert Januar 2021
Merke: Es ist nicht Schwarzgeld und Steuerfrei, wenn es dafür eine gesetzliche Sonderregelung gibt. Wenn ihr also jemandem zukünftig steuerfrei und legal Geld geben wollt, dann lasst ihn von einem Freund pro Forma in seiner Beiz anstellen, gebt ihm das Geld als Trinkgeld, ét voila, Schenkung/Bezahlung ganz ohne Steuerfolge.
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