Trotz Gerichtsurteil: Bürgerliche rasieren kantonale und kommunale Mindestlöhne
Das Bundesgericht hat am Mittwoch entschieden: Die Städte Zürich und Winterthur dürfen einen kommunalen Mindestlohn einführen. Schätzungen zufolge profitieren davon 20'000 Angestellte im Tieflohnbereich: Reinigungskräfte, Kellnerinnen, Coiffeure.
Die Gerichte mussten sich zu den Mindestlöhnen äussern, weil der Stadtzürcher Gewerbeverband die Volksentscheide aus dem Juni 2023 in den Städten Winterthur und Zürich nicht akzeptieren wollte.
Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass Städte gar nicht befugt seien, Mindestlöhne zu definieren. Das Bundesgericht hält nun fest: Sie sind es sehr wohl.
Bloss: Vielleicht erhalten Winterthurer und Zürcher Arbeitskräfte nie einen Mindestlohn wegen dieser Volksentscheide, obwohl das Bundesgericht jetzt ihre Gültigkeit bestätigt.
Denn eine Allianz aus SVP, FDP und Mitte hat im nationalen Parlament eine Vorlage auf den Weg gebracht, die kantonale oder kommunale Mindestlöhne ausser Kraft setzen will. Nämlich immer dann, wenn es für eine Branche bereits einen Gesamtarbeitsvertrag gibt, der Mindestlöhne festschreibt.
Ein Beispiel: Der Mindestlohn, den die Stadt Zürich nach dem Sieg vor Bundesgericht nun einführen soll, beträgt rund 24 Franken pro Stunde.
Gemäss aktuell geltendem Gesamtarbeitsvertrag in der Coiffure-Branche hat eine ungelernte Coiffeuse im ersten Berufsjahr einen Stundenlohn von gut 20.40 Franken.
Würde nun die Vorlage der drei grossen bürgerlichen Parteien umgesetzt, gälte der tiefere Lohn aus dem Gesamtarbeitsvertrag.
Das hat reale Konsequenzen im Portemonnaie: Die ungelernte Coiffeuse würde im ersten Berufsjahr pro Stunde über drei Franken weniger verdienen. Auf einen Monat gerechnet sind das über 550 Franken.
An vorderster Front mit dabei bei der Übersteuerung der kommunalen Mindestlöhne war die FDP. Ihr Nationalrat Marcel Dobler begründet den Entscheid so:
«Wenn Kantone und jetzt sogar einzelne Gemeinden und Städte eigene Mindestlöhne definieren, dann schwächt dies das System der Gesamtarbeitsverträge». Dobler sitzt in der Wirtschaftskommission, die das Gesetz, mit dem kantonale und kommunale Mindestlöhne ausgehebelt werden können, ausgearbeitet hat.
Kantonale und kommunale Mindestlöhne sind demokratisch gut legitimiert, hält das Bundesgericht fest. So wurden die Mindestlöhne in den Städten Winterthur und Zürich von der Stimmbevölkerung mit einer satten Mehrheit gutgeheissen.
Ist es da nicht undemokratisch, wenn das nationale Parlament ein Gesetz beschliesst, das diesen Stimmentscheid ausser Kraft setzt?
Für Dobler stellt sich die Grundsatzfrage: «Es ist eine Frage der Abwägung. Will man starke Gesamtarbeitsverträge, die für alle verbindlich sind, oder solche, von denen jeder Kanton und jede Gemeinde jederzeit abweichen kann?»
Dass das Parlament bei der jetzigen Gesetzesrevision wegen des Urteils des Bundesgerichts nochmals über die Bücher geht, glaubt Dobler nicht:
Er erwarte in dieser Frage ein Referendum und dann werde sich die Bevölkerung äussern können.
Dieses Referendum hat die SP angekündigt. Sie kritisiert SVP und FDP dafür, auf Bundesebene ein Gesetz zu verabschieden, das die kommunalen Mindestlöhne aushebelt. «Die SP wird nicht zulassen, dass der Mindestlohn nachträglich wieder übersteuert wird», sagt der SP-Präsident der Stadt Zürich, Oliver Heimgartner.
Damit die von den Bürgerlichen gepushte Vorlage zur Übersteuerung kantonaler und kommunaler Mindestlöhne Gesetz wird, muss es am Freitag in einer Woche nur noch durch die Schlussabstimmung. Das ist meistens reine Formsache.
(mit Material der Nachrichtenagentur sda)
