Die Belastung durch Krankenkassenprämien für einkommenschwächere Haushalte ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Das stellt der Bundesrat in seinem am Mittwoch veröffentlichten Bericht «Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung» fest. Um dem entgegenzuwirken, seien vor allem die Kantone gefragt.
Der Anteil der Kantone an der gesamten Finanzierung der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) ist gemäss dem Bericht seit 2010 rückläufig.
Die jährlichen Bundesausgaben für die IPV stiegen seit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleich (NFA) im Jahr 2008 von 1.8 Milliarden auf 2.9 Milliarden Franken im Jahr 2020 . Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4.4 Prozent zwischen 2008 und 2018.
In derselben Periode stiegen die Kantonsausgaben ihrerseits um 2 Prozent jährlich. Das Total der Beiträge der Kantone stagniert seit acht Jahren und liegt weiterhin unter den geleisteten Beiträgen von 2010. Die jährlichen Kantonsbeiträge begleiteten zudem den Anstieg der Bruttokosten nicht.
Der Bericht des Bundesrates führt drei Möglichkeiten zu einer ausgewogenen Finanzierung der IPV an. Bei der Variante 1, einer Koppelung des Bundesbeitrags an den Kantonsbeitrag müssten zwanzig Kantone Mehrleistungen von einer Milliarde Franken aufbringen, wenn sie den Bundesbeitrag voll abholen wollten (auf Basis 2017).
Der Bundesrat lehnt in seinem Bericht zur «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» vom 28. September 2018 eine solche Rückkehr zur Anbindung der Bundesbeiträge an die Kantonsbeiträge im Bereich der IPV wie vor der NFA im 2008 ab.
Da zudem bei Variante 1 die unterschiedlichen kantonalen Gesundheitskosten und die verbleibende Prämienbelastung nicht berücksichtigt würden, müsste beispielsweise der Kanton Zug seine Prämienverbilligungen mehr als verdoppeln, obwohl er bereits heute die niedrigste Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens aufweist.
Dieselben Argumente gelten auch für Variante 3 mit einer Koppelung des Kantonsanteils in Funktion eines fixen Prozentsatzes der kantonalen Bruttokosten. Auch hier würde die verbleibende Prämienbelastung nicht berücksichtigt.
Wie die Simulation zeigte, müssten hier 21 Kantone zusätzliche 923 Millionen an die IPV beisteuern. Die beiden erwähnten Kantone Zug und Aargau würden auch hier zur Kasse gebeten, wenn auch in weniger grossem Umfang als mit der Variante 1.
Bei Variante 2, die die kantonalen Gesundheitskosten und die verbleibende Prämienbelastung berücksichtigt, müssten 17 Kantone mit Mehrbelastungen von 777 Millionen Franken rechnen. Im Gegensatz zu den Varianten 1 und 3 wären aber nur 7 Kantone mit Mehrbelastungen von 89 Millionen Franken betroffen, die sowohl bei den Kosten wie auch bei der Belastung unterdurchschnittliche Werte aufweisen.
In den anderen Varianten sind jeweils 11 Kantone in derselben Situation, und das mit mindestens 235 Millionen Franken an zusätzlich zu erbringenden Mitteln für die IPV.
Bei Variante 2 bliebe die Durchführung zudem weiterhin bei den Kantonen. Der Bund würde die Kantone für dieses so wichtige soziale Instrument hingegen zu einer Mindestfinanzierung verpflichten. (aeg/sda)