Die Aargauer SP will auf dem Rechtsweg den Kanton zu höheren Beiträgen an die individuelle Prämienverbilligung zwingen. Der Aargau erfüllt die Bundesvorgaben gemäss SP bei Alleinstehenden und Paaren ohne Kindern nicht.
Konkret reichten beim kantonalen Verwaltungsgericht drei Privatpersonen mit Unterstützung der SP einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Prüfung des Dekrets zur Prämienverbilligung ein. Das Kantonsparlament entscheidet abschliessend über ein Dekret.
Man bedaure, den Rechtsweg beschreiten zu müssen, sagte Parteipräsidentin und Grossrätin Gabriela Suter am Freitag vor den Medien in Aarau. Die SP habe alles politisch Mögliche unternommen, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. Sie scheiterte mit ihren Anträge für höhere Beiträge des Kantons wiederholt an der bürgerlichen Mehrheit im Grossen Rat.
Beim Antrag ans Verwaltungsgericht geht es um die Frage, ab welchem Reineinkommen Alleinstehende ohne Kinder und Paare ohne Kinder Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben. Auch der untere Mittelstand müsse von der Prämienverbilligung profitieren, hiess heisst es im Antrag.
Die Eingabe machten drei Personen, die gerade keine Verbilligung erhalten. Für Alleinstehende müsse die Einkommensgrenze um knapp 6000 Franken auf 37'252 Franken erhöht werden und für kinderlose Paare um 11'500 Franken auf 68'160 Franken, wird im Antrag ausgeführt. Der Kanton müsse seinen Beitrag an die Prämienverbilligung erhöhen.
Das Verwaltungsgericht muss nun überprüfen, ob das Dekret zur Prämienverbilligung die Bundesvorgaben erfüllt. Wenn das Dekret die Vorgaben missachtet, müsste der Regierungsrat einen neuen Erlass ausarbeiten und vom Parlament bewilligen lassen. Der Entscheid des Verwaltungsgericht kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Im Januar hatte das Bundesgericht über einen Fall aus dem Kanton Luzern entschieden. Es ging um Familien mit Kindern. Der Kanton Luzern hatte im Jahr 2017 die Schwelle für das massgebende Einkommen auf 54'000 Franken gesenkt. Das Bundesgericht stellte fest, dass diese Absenkung nicht bundesrechtskonform ist. Das Urteil verpflichtete den Kanton Luzern, diese Schwelle wieder anzuheben.
Der Aargauer Parlament erhöhte als Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil den diesjährigen Kantonsbeitrag auf Antrag des Regierungsrats um 10 Millionen Franken auf 106.2 Millionen Franken. Vom zusätzlichen Geld profitieren gemäss Regierungsrat rund 2500 Familien oder Alleinerziehende neu von einer Prämienverbilligung.
Rund 166'000 Personen erhalten in diesem Jahr eine Prämienverbilligung. Davon sind 36'470 EL- und Sozialhilfebeziehende. 123'000 Personen bekommen eine individuelle Prämienverbilligung.
Für das kommende Jahr beträgt das Gesamtbudget mitsamt des geschätzten Bundesbeitrags von 231.6 Millionen insgesamt 347.6 Millionen Franken. (aeg/sda)
Im Kt. Aargau ist die Anspruchsgrenze für Prämienverbilligung doch lächerlich tief. Die Einkommensobergrenze liegt bei CHF 30'541.