Wirtschaft
Schweiz

Teilbereich von Uber Eats fällt unter Postgesetzgebung

Teilbereich von Uber Eats fällt unter Postgesetzgebung

17.12.2020, 13:3017.12.2020, 13:30
Uber Eats
Bild: Unsplash/Robert Anasch

Uber Eats fällt mit dem Dienst Uber Portier B.V. unter den Bereich der Postgesetzgebung und ist meldepflichtig nach Postgesetz. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Postkommission (PostCom).

«Mit ihrem Dienst Uber Eats übt Uber Portier B.V. eine postalische Tätigkeit in Form eines Kurierdienstes im eigenen Namen in der Schweiz aus,» wie die PostCom am Donnerstag in einer Mitteilung zum Unternehmen mit Sitz in Amsterdam schreibt.

Das Fachsekretariat der PostCom hatte die Uber Switzerland GmbH am 21. Januar darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit ihrem Service Uber Eats möglicherweise Postdienste anbiete und deshalb meldepflichtig sei.

Die Uber Switzerland GmbH bestritt dies in ihrer Stellungnahme, insbesondere, weil sie selber nicht Vertragspartei der Restaurants sei. Weiter sei auch die Uber Portier B.V., die ihrerseits Geschäftsbeziehungen mit Schweizer Restaurants pflegt, nicht meldepflichtig, weil sie keine postalischen Tätigkeiten im Sinne der Postgesetzgebung ausübe.

Laut PostCom erfüllen Essenspakete mit kalten oder warmen Gerichten, deren endgültige Form die postalische Verarbeitung ermöglicht, die Kriterien einer Postsendung. Weiter biete Uber Portier B.V. den Gastrobetrieben Kurierdienstleistungen im eigenen Namen an. Damit erfülle die Firma die Kriterien der Meldepflicht des Postgesetzes. Nicht unter der Verantwortung der Firma fallen hingegen Lieferungen von Mahlzeiten, die zwar über die Uber-Plattform bestellt, jedoch von den Restaurants selbst oder in deren Auftrag durch Dritte geliefert werden, schreibt die PostCom.

Gemäss der Feststellungsverfügung muss sich Uber Portier B.V. bis zum 30. Januar 2021 bei der PostCom registrieren. Meldepflichtige Anbieterinnen müssen insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen gewährleisten, wie es weiter heisst.

Die Behörde erliess den Entscheid an ihrer Sitzung vom 10. Dezember. Er kann mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Fahrdienst Uber
1 / 13
Fahrdienst Uber
Die Taxi-App Uber ist u. a. in Zürich, Genf und Basel aktiv.
quelle: keystone / steffen schmidt
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Kein Vorgesetzter, flexibler Zeitplan, schnelle Auszahlungen
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Deutschland will 80 Prozent der Syrer deportieren – Schweiz zieht nach
Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa wünscht sich, dass die meisten Landsleute aus Deutschland zurückkehren. Auch die Schweiz plant ein Rückkehrprogramm für syrische Staatsangehörige.
Ahmed al-Scharaa, der frühere Chef der islamistischen Rebellengruppe HTS, ist im Westen salonfähig geworden. Die USA strichen den syrischen Übergangspräsidenten, der den Langzeitdiktator Baschar al-Assad stürzte, im letzten Jahr von der Terrorliste (watson berichtete). Am Montag wurde al-Scharaa in Berlin von Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfangen. Zahlreiche Exilsyrer begrüssten ihn frenetisch mit «Allahu Akbar»-Rufen (Gott ist gross). Al-Scharaa präsentiert sich als Herrscher eines neuen Syriens, der das vom Bürgerkrieg zerrissene Land zusammenkitten will. Immer wieder sorgen allerdings Übergriffe auf Minderheiten für Negativschlagzeilen.
Zur Story