Vor wenigen Tagen verurteilte eine Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg den Impfstoffhersteller Astrazeneca zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs «Vaxzevria». Nun berichtet die britische Tageszeitung «The Telegraph», das Unternehmen habe bereits eine schädliche, zuvor nicht aufgeführte, Nebenwirkung eingestanden – allerdings vor dem Londoner High Court, wo sich Astrazeneca aufgrund einer Sammelklage verantworten muss.
«In sehr seltenen Fällen kann es TTS verursachen», zitiert die Zeitung aus dem Gerichtsdokument. TTS steht für Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom. Dieses führt zur Bildung von Blutgerinnseln an seltenen Stellen wie den Gehirn- oder Bauchgefässen und zu einer verminderten Blutplättchenzahl.
TTS ist eine bekannte mögliche Komplikation nach der Impfung mit Sars-CoV-2-Impfstoffen. Andere Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind laut Paul-Ehrlich-Institut vor allem «vorübergehende Lokalreaktionen und Allgemeinreaktionen» wie Müdigkeit, Fieber, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen oder auch Schüttelfrost. Sie seien harmlos und nicht mit schwereren oder länger andauernden Erkrankungen verbunden.
Das Eingeständnis von Astrazeneca könnte dazu führen, dass neben den Sammelklagen in Grossbritannien auch viele Einzelkläger ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen können, schätzen «Telegraph» und «Frankfurter Rundschau» ein. In London sollen aktuell 51 Fälle verhandelt werden. Dabei es geht um Zahlungen in Höhe von 100 Millionen Pfund.
In Deutschland hatte eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken Astrazeneca verklagt. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Die Frau kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.
Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Während des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu. Die Auskünfte muss Astrazeneca für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19. Februar 2024 leisten.
Alles andere ist wenig relevant und dürfte bei allen Medikamenten und Impfstoffen vorkommen können.
2. Seltene Nebenwirkungen sind vor der Zulassung nur durch Zufall aufdeckbar. Wie will man vor der Zulassung entdecken, dass eine Nebenwirkung 1 von 1 Mio. mal auftritt?
3. Es gab in der Schweiz nie eine Pflicht zur Impfung und sowieso nicht zu einer bestimmten Impfung. Wenn du reisen willst, machen andere, unabhängige Länder ihre eigenen Regeln, denen Folge zu leisten ist. Oder man entscheidet sich, nicht in entsprechende Länder zu reisen...