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Coronavirus: Astrazeneca gesteht schwere Nebenwirkung bei Impfstoff ein

Coronavirus: Astrazeneca gesteht schwere Nebenwirkung bei Impfstoff ein

Der Impfstoffhersteller Astrazeneca hat zugegeben, dass «Vaxzevria» eine schwere Nebenwirkung haben kann. Das gehe aus Gerichtsakten in London hervor, schreibt eine Zeitung.
05.05.2024, 17:36
Dorothea Meadows / t-online
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t-online

Vor wenigen Tagen verurteilte eine Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg den Impfstoffhersteller Astrazeneca zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs «Vaxzevria». Nun berichtet die britische Tageszeitung «The Telegraph», das Unternehmen habe bereits eine schädliche, zuvor nicht aufgeführte, Nebenwirkung eingestanden – allerdings vor dem Londoner High Court, wo sich Astrazeneca aufgrund einer Sammelklage verantworten muss.

FILE - A nurse holds vials of AstraZeneca vaccine against COVID-19 during a vaccination campaign at WiZink indoor arena in Madrid, April 9, 2021. Police in Italy, Austria, Romania and Slovakia arreste ...
Ampullen mit dem Impfstoff Astrazeneca: Der Hersteller muss Stellung beziehen.Bild: keystone

«In sehr seltenen Fällen kann es TTS verursachen», zitiert die Zeitung aus dem Gerichtsdokument. TTS steht für Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom. Dieses führt zur Bildung von Blutgerinnseln an seltenen Stellen wie den Gehirn- oder Bauchgefässen und zu einer verminderten Blutplättchenzahl.

TTS ist eine bekannte mögliche Komplikation nach der Impfung mit Sars-CoV-2-Impfstoffen. Andere Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind laut Paul-Ehrlich-Institut vor allem «vorübergehende Lokalreaktionen und Allgemeinreaktionen» wie Müdigkeit, Fieber, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen oder auch Schüttelfrost. Sie seien harmlos und nicht mit schwereren oder länger andauernden Erkrankungen verbunden.

Das Eingeständnis von Astrazeneca könnte dazu führen, dass neben den Sammelklagen in Grossbritannien auch viele Einzelkläger ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen können, schätzen «Telegraph» und «Frankfurter Rundschau» ein. In London sollen aktuell 51 Fälle verhandelt werden. Dabei es geht um Zahlungen in Höhe von 100 Millionen Pfund.

Klägerin erlitt Darmvenenthrombose

In Deutschland hatte eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken Astrazeneca verklagt. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Die Frau kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.

Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Während des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu. Die Auskünfte muss Astrazeneca für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19. Februar 2024 leisten.

Quellen:

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158 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Maurmer
05.05.2024 17:51registriert Juni 2021
Ok, dass es nach Impfungen mit Astra Zenicas Impfstoff vereinzelt zu Thrombosen kam ist bekannt. Das einzig spannende wäre, ob die Zulassungsstudien eine ausreichend grosse Anzahl Probanden hatten, um diese Komplikation erkennen zu können, ob sie so selten ist, dass es von Zulassungsbehörden i.d.R. akzeptiert wird, ob auf diese sehr seltene Komplikation hingewiesen wurde, und ob adäquat reagiert wurde, als es Evidenz dafür gab.

Alles andere ist wenig relevant und dürfte bei allen Medikamenten und Impfstoffen vorkommen können.
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Patho
05.05.2024 23:25registriert März 2017
1. AstraZeneca ist in der Schweiz bis heute NICHT zugelassen
2. Seltene Nebenwirkungen sind vor der Zulassung nur durch Zufall aufdeckbar. Wie will man vor der Zulassung entdecken, dass eine Nebenwirkung 1 von 1 Mio. mal auftritt?
3. Es gab in der Schweiz nie eine Pflicht zur Impfung und sowieso nicht zu einer bestimmten Impfung. Wenn du reisen willst, machen andere, unabhängige Länder ihre eigenen Regeln, denen Folge zu leisten ist. Oder man entscheidet sich, nicht in entsprechende Länder zu reisen...
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Weisch na?
05.05.2024 22:50registriert November 2022
Wir müssen hier eine gute Abwägung finden zwischen dem Nutzen, den Risiken und der schnellen Verfügbarkeit. Wenn wir Null Risiko möchten mit bestmöglichen Nutzen, dann wird ein zukünftiger Impfstoff in der nächsten Pandemie wesentlich später zur Verfügung stehen.
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