«Das ist kein Trick» – Ständerat Erich Ettlin zum Streit um die «Lex UBS»
«Jetzt könnte den Freunden der UBS wohl nur noch ein finsterer Trick helfen»: So titelte diese Zeitung, nachdem der Ständerat letzte Woche stundenlang über schärfere Kapitalregeln für die Grossbank diskutiert hatte. Weil die Zeit nicht mehr reichte, soll die Entscheidung diesen Mittwoch fallen. Die Anspannung ist gross. Befürworter einer strengen Regulierung befürchten, die Gegenseite könnte zu einem taktischen Kniff greifen, um eine mildere Variante durchzusetzen.
Dabei denken sie unter anderem an Mitte-Ständerat Erich Ettlin aus Obwalden. Er ist nicht nur Präsident der Wirtschaftskommission, sondern als Steuerexperte und Wirtschaftsprüfer auch einer der besten Kenner der Materie im Bundeshaus.
Den Vorwurf der Trickserei weist Ettlin im Gespräch vehement zurück. Das sei eine «haltlose Unterstellung», wie sie typisch sei für die Debatte um die UBS, die unnötig emotional geführt werde. «Wer sich für die Interessen des Finanzplatzes und damit auch der UBS engagiert, wird politisch und medial als korrupt, bösartig oder unfähig dargestellt.» Das habe er in dieser Form noch nie erlebt, so Ettlin.
Abfolge der Abstimmungen ermöglicht Manöver
Der Reihe nach. Im Ständerat stehen bei der «Lex UBS» drei Varianten zur Auswahl. Alle würden gegenüber heute eine Verschärfung bewirken, aber nicht alle gehen gleich weit:
Die strengste Regelung schlägt der Bundesrat vor: Die UBS soll ihre Tochterfirmen im Ausland zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen, um das Schweizer Mutterhaus in einer Krise zu schützen. Ständerat Peter Hegglin (Mitte) schlägt als Kompromiss 90 Prozent vor, um die UBS etwas weniger einzuschränken.
Die Wirtschaftskommission inklusive Ständerat Erich Ettlin will der Bank stärker entgegenkommen: Sie verlangt zwar ebenfalls eine 100-prozentige Unterlegung, bis zu 50 Prozent dürfte die UBS aber mit sogenannten AT1-Anleihen abdecken. Diese zählen lediglich zum erweiterten Kernkapital. Sie sind für die Bank günstiger, aber auch weniger sicher, weil sie erst in einer Krise in hartes Eigenkapital gewandelt werden (falls alles klappt).
Voraussichtlich hat die zweite Variante im Ständerat gute Chancen. Allerdings ermöglicht die Reihenfolge der Abstimmungen taktische Manöver: Zuerst werden die Varianten 1 und 2 einander gegenübergestellt, weil sie inhaltlich näher sind. Die siegreiche Variante tritt gegen Variante 3 an.
Taktische Tricksereien möglich
Für Erich Ettlin und seine Mitstreiter, die Variante 3 bevorzugen, bedeutet das: Sie könnten in der ersten Abstimmung gezielt dem «radikalsten» Vorschlag (Variante 1 mit 100 Prozent) zum Durchbruch verhelfen – in der Hoffnung, dass dieser danach gegen ihren eigenen Favoriten schlechtere Chancen hat, weil er einigen zu weit geht.
Erich Ettlin hat genau dies vor, wie er sagt. «Aber nicht aus taktischen Gründen.» Den Vorwurf, dies sei ein hinterlistiger Trick, weist er energisch zurück. «Wer so argumentiert, hat nicht begriffen, was unser Vorschlag bedeuten würde.» Die Variante 3 sei von Anfang an schlechtgeredet worden, von den Medien, aber auch von den Behörden.
Viel Lärm um die AT1-Anleihen
Vor allem drei Punkte sind aus Ettlins Sicht zu kurz gekommen. Erstens sei der Vorschlag näher an der Version des Bundesrats, als es scheine, zumal beide eine 100-prozentige Unterlegung des Auslandsgeschäfts fordern. Im Gegensatz dazu sei beim 90-Prozent-Vorschlag offen, was die UBS mit den verbleibenden 10 Prozent mache. «Eine solche unvollständige Lösung werde ich nicht unterstützen», sagt Ettlin. Und wenn sich die Bundesratsvariante durchsetze, sei dies nur konsequent.
Der zweite Punkt betrifft die AT1-Anleihen, die bei Variante 3 wichtig sind: Die Kritik daran sei übertrieben, sagt Ettlin. Und sie unterschlage, dass die Spielregeln für AT1-Anleihen mit der Vorlage verschärft würden. Sie sollen künftig früher und einfacher in Eigenkapital umgewandelt werden, um die Bank zu stabilisieren.
Behörden und Experten bezweifeln, dass das reibungslos funktionieren würde. Auch Ettlin räumt ein, dass es offene Fragen gäbe. «Aber wir sind abgesichert: Wenn die UBS keine AT1-Papiere nach diesen Regeln verkaufen kann, braucht sie in unserer Lösung mehr hartes Kernkapital.»
Der dritte Punkt ist der überraschendste: Ettlin sagt, die Variante 3 brächte mehr Sicherheit als der Vorschlag des Bundesrats. Dieser ermögliche zwar, dass die UBS eine kriselnde ausländische Tochtergesellschaft im Notfall einfacher verkaufen könnte. «Aber wenn eine Bank an diesem Punkt ankommt, ist es bereits zu spät. Dann steckt sie schon mitten in der Krise.» Müsse die UBS eine Auslandstochter abstossen, verliere sie sofort das Vertrauen der Anleger. Ettlin kritisiert, die Bundesratsvorlage trage nichts dazu bei, ein solches Szenario zu verhindern.
UBS «disziplinieren»
Ganz anders Variante 3, die laut Wirtschaftsprüfer Ettlin die UBS «disziplinieren» würde. Sie sieht beim Unterschreiten gewisser Kapitalquoten konkrete Massnahmen vor: Rückkäufe werden eingeschränkt, Dividenden verboten, Boni gekürzt. «Kein Banker auf der Welt will solche Risiken eingehen», sagt Ettlin. Indem man die Massnahmen ins Gesetz schreibe, sorge man dafür, dass die Bankleitung alles unternehme, um eine Notlage zu verhindern.
Die Gegenseite ist nicht gegen mehr Sicherheit, bezweifelt aber, dass sich diese Lösung wirklich durchsetzen liesse. Umstritten ist vor allem, ob sie international akzeptiert würde, oder ob sie sogar zusätzliche Unsicherheiten bewirken könnte.
«Das kann man so sehen», sagt Ständerat Ettlin. Er sei dennoch überzeugt von dieser Variante. «Vor allem aber bin ich überzeugt, dass wir aufhören sollten, zu moralisieren.» Die öffentliche Diskussionskultur habe gelitten, findet Ettlin. Man möge bitte wieder davon ausgehen, dass alle das Beste für das Land wollten – «sogar, wenn es um eine Grossbank geht». (schweizheute.ch)
